22.06.2020 - 46.5 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Erarbeitung folgender Änderungen zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung der entsprechenden Planverfahren:

 

44 MH - Wissollstraße

 

45 MH - Holzstraße"

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=143105&selfaction=print