22.06.2020 - 8 Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Drucksache B/16/5746-01/Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in einen zum 01.01.2021 zu gründenden Eigenbetrieb zur gemeinsamen Beratung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksache Nr. A/16/5811-01 auf.

Die Antworten der Verwaltung auf die Fragen von Herrn Blanke im Hauptausschuss wurden den Ratsmitgliedern vorab per E-Mail übermittelt.

 

Im Anschluss an die ergänzende Mitteilung von Beig. Jehn, die Tarifkommission von Verdi habe am vergangenen Freitag ihre Zustimmung zur Aufnahme der übrigen Leistungsbereiche (Tiergehege, Bäderwesen etc.) erteilt, erläutert Stadtv. Große Brömer den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und damit verbunden die Konkretisierung des Wunsches der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft.

An der sich daran anschließenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Koch, Stadtv. Mellis, Stadtv. Runkler, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Karschti und Frau Stadtv. Bongers. Alle Rednerinnen und Redner begrüßen ausdrücklich den Prozessverlauf, der zur Rekommunalisierung der OGM führe und bedanken sich ausdrücklich bei allen Beteiligten, die diesen Weg möglich gemacht haben.

Kein Einvernehmen erzielt werden konnte dahingehend, einen Beschluss über den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft herbeizuführen. Mit Zustimmung des Antragstellers wird der Antrag daher zunächst zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Rat der Stadt befürwortet das dargestellte Konzept zur Errichtung des „Eigenbetriebs Gebäudemanagement & Grün" (Arbeitstitel EB GMG) und beschließt dessen Gründung und Betriebsaufnahme zum 01.01.2021. Dieser Eigenbetrieb soll die Aufgabenfelder

 Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen (Grün, Baum und Forst, Sport, Zentraler Betriebshof, Landmaschinen)

 Friedhöfe

 Haustechnischer Dienst, Gebäudereinigung / Glasreinigung, Spedition, MEV

 Einkauf / Logistik und Versand

 Immobilien und Mietwesen

 Energiemanagement

 Neu-/ Um- und Erweiterungsbau. Restabwicklung von Maßnahmen der OGM (als Dienstleistung), Objektspezifische Maßnahmen

 Instandhaltung   sowie

 Bautechnische Verwaltung

sowie die hierzu notwendigen Querschnittsfunktionen (Betriebsleitung, Interne Revision, Unternehmenskommunikation, Gleichstellung, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, SAP-Koordination, Personal und Organisation, Betriebliche Sozialberatung) wahrnehmen. Die Übertragung erfolgt im Rahmen einer Teilbetriebsübertragung nach dem Umwandlungsgesetz per Übertragungsvertrag. Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss eines solchen Übertragungsvertrages ermächtigt.

2. Zur Sicherung des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB / der Überleitung des Personals der OGM auf Stadt / Eigenbetrieb zum 01.01.2021 wird der Oberbürgermeister für den Übergangszeitraum bis zur Eintragung des vorgenannten Übertragungsvertrages im Handelsregister ermächtigt, einen Betriebspachtvertrag mit der OGM abzuschließen.

3. Bei Zustimmung der Tarifvertragsparteien zur Aufnahme aller übrigen Leistungsbereiche der OGM (Bäderwesen, Tiergehege, Restabwicklung von Baumaßnahmen, Immobilien und Mietwesen für Eigenobjekte) in den Überleitungstarifvertrag (ÜTV) werden auch diese zum 01.01.2021 in den EB überführt (vollständige Übernahme des Betriebs).

4. Die betriebsnotwendige Betriebs- und Geschäftsausstattung wird auf den Eigenbetrieb übertragen; hinsichtlich der betriebsnotwendigen Immobilien soll eine Übertragung unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung zur Anwendbarkeit des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erfolgen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentumsverhältnisse von Immobilien (übrige Grundstücke OGM sowie der anderer Tochtergesellschaften) im Gesamtkonzern Stadt vor allem unter Würdigung von steuerrechtlichen Aspekten und der Möglichkeiten grunderwerbsteuerneutraler Übertragungen unter Einbeziehung externer Beratung zu bewerten. Über das Ergebnis ist dem Rat zu berichten und ein Vorschlag zur Neuordnung des Immobilienbesitzes zur Entscheidung vorzulegen.

6. Zur Umsetzung des Konzeptes ergehen folgende Detailbeschlüsse:

A. Gründung des Eigenbetriebs

A1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung für den EB GMG wird beschlossen.

A2. Die angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes wird über das im Wege der Übertragung eingebrachte Anlagevermögen als Sacheinlage dargestellt.

A3. Die Besetzung des Betriebsausschusses erfolgt nach der Kommunalwahl 2020 mit separater Vorlage.

B. Leistungsverträge OGM - Stadt

Die von der Aufgabenübertragung betroffenen Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und OGM sind, sofern sie nicht im Rahmen der Umwandlung automatisch erlöschen, mit Ablauf des 31.12.2020 (ggf. auch rückwirkend) einvernehmlich aufzuheben. Die bereits erfolgte ordentliche Kündigung durch die Stadt zum 31.12.2021 bleibt hiervon unberührt.

Der aktuelle Leistungsumfang wird zukünftig durch die operative Zielsetzung des Eigenbetriebes ersetzt, die durch den Rat nach § 4 Satz 2 der Satzung beschlossen wird.

C. Personal

C1. Der Eigenbetrieb wird innerhalb der Stadtverwaltung Oberhausen als eigene Dienststelle gem. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW) geführt.

C2. Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss des als Anlage 2 (Entwurf) beigefügten, zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf, dem kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein- Westfalen e.V. (KAV NW) und der Stadt Oberhausen ausgehandelten Überleitungstarifvertrages ermächtigt.

C3. Der Oberbürgermeister wird zur Abgabe der als Anlage 3 dieser Vorlage im Entwurf beigefügten Gesamtzusage ermächtigt.

D. Dienstleistungsverträge Stadt bzw. EB - OGM

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Dienstleistungsverträge mit der OGM abzuschließen bzw. die vorhandenen Vertragsbeziehungen mit der OGM an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

E. 

Beteiligungen der OGM

E1. ENO

Die von der OGM an der Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO gehaltenen Anteile (Nominalwert 12.500,- EUR) verbleiben zunächst in der OGM.

E2. Energiegenossenschaft Handwerk

Die von der OGM an der Energiegenossenschaft Handwerk e.G. gehaltenen Anteile (Nominalwert 1.000,- EUR) werden von der Stadt Oberhausen im Rahmen des Übertragungsvertrages als betriebsnotwendiges Finanzanlagevermögen übernommen.

F. Finanzierung des Eigenbetriebs

F1. Der Eigenbetrieb wird durch einen jährlich neu mit der Stadt abzustimmenden städtischen Zuschuss finanziert (siehe auch Satzung EB). Der Zuschuss wird im Rahmen eines Reportings, das die bisherige Rechnungslegung der OGM ersetzt, auf die Produkte des Haushaltes der Stadt Oberhausen verteilt.

F2. Die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes erfolgt mit separater Vorlage im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

7. Den vom Rat der Stadt entsandten Mitgliedern im Aufsichtsrat der OGM wird empfohlen, die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen Beschlüsse zu fassen.

8. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der OGM wird angewiesen, die zur Umsetzung notwendigen Beschlüsse zu fassen.

9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die zur Umsetzung notwendigen Schritte zu vollziehen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=143065&selfaction=print