17.06.2020 - 1.9 Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.9
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu Beginn der Diskussion führt Herr Real aus, dass seitens der SPD schon in der Vergangenheit eine Unauskömmlichkeit des KiBiz betont wurde; das System blutet aus, durch das KiBiz werde eine Unterfinanzierung gestärkt. Es wurde eine Chance vertan, frühkindliche Bildung finanziell sicher aufzustellen.
Dagegen verweisen Frau Willing-Spielmann und Frau Boos auch auf die historische Entwicklung des KiBiz und die Entwicklung bis zur Gesetzesvorlage. Hierbei konnten nicht alle Aspekte der verschiedenen Träger berücksichtigt werden, da deren Strukturen nicht vergleichbar sind. Hierdurch entstehen unterschiedlich hohe Betriebskosten. Es gilt jetzt, nach Umsetzung der Gesetzesnovelle, zu prüfen, welche Einrichtung weitere Unterstützung benötigt. Frau Boos hält eine punktgenaue Prüfung für die Gewährung eines kommunalen Zuschusses für erforderlich.
Herr Schmidt stellt dar, dass die vorgesehene neue Finanzierung hohe Auswirkungen auf die Arbeit der Träger hat. Von kommunaler Seite wurden bereits Gespräche mit den freien Trägern geführt und werden noch vertieft weiter zu führen sein. Es gilt die breite Trägerschaft zu erhalten.
Frau Walther hinterfragt, wie der hohe Fachkräftebedarf zukünftig gedeckt werden kann.
Herr Schmidt bestätigt den künftig erhöhten Fachkräftebedarf. Er sieht hier die Kommune im Vorteil, da sie sich in der Vergangenheit bereits intensiv in der Ausbildung engagiert hat. In den einzelnen Einrichtungen bestehen hinsichtlich des Bedarfes große Unterschiede. Die Situation habe er bereits mit der Verwaltungsführung erörtert. Bei Bedarf werde Personal auch aufzustocken sein. Er betont, dass auch die diesbezüglichen Probleme der freien Träger nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Sodann nimmt der Jugendhilfeausschuss die Vorlage zur Kenntnis.
