17.06.2020 - 3.2 Verfahrensweisen und Richtlinien über die Gewäh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Von Frau Willing-Spielmann wird bemängelt, dass nicht erkennbar ist, ob und wo Änderungen vorgenommen wurden.

 

Intention der Richtlinien, so Herr Deniz, ist die Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Überarbeitung wurde auch dazu genutzt, die Höhe der Beihilfen anzupassen. Auf Nachfrage von Herrn Real antwortet Herr Deniz, dass sich die Höhe der Beihilfen auch an Richtlinien anderer Städte orientiert.

 

Frau Handt weist darauf hin, dass die Richtlinien eine gute Grundlage in der Arbeit darstellen. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, den Katalog vorab in der AG 78 zu thematisieren.

 

Auf Nachfrage von Frau Walther teilt Herr Deniz mit, dass bei Abweichungen von vertraglichen Leistungen (Pkt. 6 der Richtlinien) die Entscheidung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe liegt. Es sind aber auch Ausnahmen bei Begründung besonderen pädagogischen Bedarfs möglich.

 

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Beschluss

Sodann fasst der Jugendhilfeausschuss mit Enthaltung von Frau Handt, einstimmig den folgenden Beschluss:

 

Der JHA beschließt die ab 01.07.2020 gültigen Verfahrensweisen und Richtlinien über die Gewährung von Leistungen und Beihilfen bei Leistungsbezug nach SGB VIII in Oberhausen. Diese lösen die Regelungen aus der Vorlage B/15/0414-01 vom 07.07.2010 ab.

 

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Anlagen zur Vorlage