17.06.2020 - 3.1 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

1.1. Unter Beteiligung mehrerer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird über die Befugnis, weitere Mitglieder zu benennen, diskutiert. Die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses wird einerseits als notwendig angesehen, andererseits soll der Jugendhilfeausschuss nicht zusätzlich belastet werden. Der Argumentation, ggf. müsse für eine Entscheidung über eine neue Mitgliedschaft eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses anberaumt werden, wird entgegengehalten, dass diese zunächst als Gast an Sitzungen der AG 78 teilnehmen können und später als ständige Mitglieder benannt werden.

 

Herr Schmidt regt an, § 2 der Satzung aufgrund der vorgebrachten Argumente wie folgt zu ändern:

 

…

5. Über die Einbindung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sowie der Träger geförderter Maßnahmen über die in Pkt. 1 genannten Mitglieder hinaus, berät die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII vor und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss.

 

6. Eine Erweiterung der Mitglieder der AG § 78 SGB VIII kann nur durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses erfolgen.

…

 

 

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Beschluss

Im Anschluss fasst der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die geänderte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII sowie die Gründung der Facharbeitsgruppe „Beratung“ gem. § 78 SGB VIII.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=142862&selfaction=print