09.06.2020 - 3.3 Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Stadtv. Große Brömer stellt fest, dass fast 3 Mio. Euro Altersteilzeit-Kosten für die OGM anfallen und fragt, wie hoch die Kosten bei der Kernverwaltung sind?
Die Verwaltung reicht die nachfolgende Antwort in der Niederschrift nach:
Anzahl
Städtische Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit (ATZ) zum Stand 01.06.2020:
37 (25 Tarifbeschäftigte und 12 Beamt*innen)
Städtische Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit (ATZ) im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019:
61 (41 Tarifbeschäftigte und 20 Beamt*innen)
Rückstellung
Für die NKF-Bilanz zum Stichtag 31.12.2019 betrug die Rückstellung für ATZ 2.589.575 EUR.
Aufgrund der seit einigen Jahren rückläufigen Fallzahlen sowie des großen Anteils von Mitarbeiter*innen in der Freiphase der ATZ hat sich die Rückstellung im Verhältnis zum Vorjahr um 1.637.709 EUR verringert (Rückstellung zum Stichtag 31.12.2018: 4.228.284 EUR.
Personalkosten
Die Personalkosten für städtische für Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit betrugen im Jahr 2019: 2.302.776,54 EUR
Ohne Altersteilzeit wären diese Mitarbeiter*innen mit ihren vorherigen Bezügen (in der Regel in Vollzeit) beschäftigt und würden höhere Personalkosten verursachen als ohne ATZ. Zudem wird die Altersteilzeit nur gewährt bei Stellenkompensation oder organisatorischen Veränderungen.
Je nach ATZ-Modell und individuellen persönlichen Voraussetzungen entspricht dies bezogen auf alle Fälle etwa 25 - 30 Prozent (etwa 575.000 EUR bis 690.000 EUR).
Diese Zahlen werden sich aber für das laufende Jahr aufgrund der sinkenden Fallzahlen weiter reduzieren.
