27.05.2020 - 4.1 Antrag der CDU-Fraktion gemäß §4 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Dubbert teilt ergänzend zum Antrag mit, dass der Fokus auf die betroffenen Eltern gerichtet werden sollte, die sich derzeit am Rande ihrer Kapazitäten befinden. Die Integrationshelfer*innen sollten unabhängig vom Ort der Kinder (Schule, Haushalt der Eltern) bewilligt werden.

 

Herr Bohnes führt hierzu aus, dass grundsätzlich die Eltern in der Corona-Zeit Unterstützung benötigen, dass allerdings Schulbegleiter keinen pädagogischen Auftrag haben und somit keine Lerninhalte vermitteln können. Insofern sollte auf den individuellen Bedarf abgestellt werden.

 

Es wurden bisher 17 Anträge auf Begleitung eingereicht. Hierbei findet eine Einzelfallprüfung statt, um die bestmögliche Hilfe, die auf den jeweiligen bestehenden Bedarf abgestimmt ist, zu gewähren.

 

10 der 17 Kinder befinden sich in einer Notbetreuung. Für diese Kinder wurde eine Begleitung bewilligt.

 

5 der Kinder werden zu Hause von den Eltern betreut. Für diese Kinder war eine Hilfestellung bei den Aktivitäten für die Kinder erforderlich, sodass die Eltern entlastet werden. Hier wurde eine Freizeitbegleitung bewilligt.

 

2 der Fälle befinden sich noch in der Prüfung. Im Nachgang zur Sitzung wurde in diesen Fällen ebenfalls die Freizeitbegleitung bewilligt.

 

Bei der Bewilligung von Freizeitbegleitungen wurde auf die sonst übliche Einkommens- und Vermögensprüfung verzichtet um die Leistung zeitnah und unkonventionell zu gewähren.

 

Herr Telli dankt Frau Dubbert für den Antrag, möchte jedoch den Passus der Einzelfallprüfung unter Einbeziehung der Schulen und Eltern in dem Antrag aufnehmen und den Begriff des Homeschoolings entfernen, um so eine größtmögliche Bandbreite an Unterstützungsmöglichkeiten beschließen zu können.

 

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Motschull erläutert abschließend, dass eine Abgrenzung von Homeschooling und  Freizeitbegleitung schwierig ist, und somit in jedem Fall eine Einzelfallprüfung stattfinden sollte.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine notwendige Begleitung für Kinder mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf aufgrund von Schulschließungen während der Corona-Zeit zu ermöglichen. Hierbei sollte eine jeweilige Einzelfallprüfung unter Einbeziehung von Eltern und Schule Grundlage einer sachgerechten Bedarfsermittlung sein.

 

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