26.05.2020 - 1.10 Umsetzung des Förderprogramms „Digitalpakt“.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage ursprünglich für die Sitzung des Schulausschuss am 19.03.2020 vorgesehen war und keine Aktualisierung erfolgte erkundigte sich Frau Oberste-Kleinbeck nach dem aktuellen Stand bzw. die Weiterentwicklung seit März 2020. Die Zeit drängt, der eingeschlagene Weg muss konsequent weiterverfolgt werden. Ferner ist die Vorlage sehr verwaltungslastig. Sie appellierte an die Verwaltung die Bemühungen zur Umsetzung weiter zu intensivieren.

 

Herr van Benthem erläuterte, dass Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf Vergaberecht / Förderrecht geschaffen werden müsste, daher ist es nur konsequent, dass die Vorlage eine Tendenz zur Verwaltungsabarbeitung besteht. Zwischenzeitlich sind die Förderanträge eingereicht worden, auf Nachfrage gegenüber der Bezirksregierung wurde eine abschließende Bearbeitung der Anträge und Bescheiderteilung bis Mitte/Ende Juni 2020 - Prüfung der Anträge nimmt mehr Zeit in Anspruch als zunächst angenommen - zugesichert. Die Rückmeldung der Bezirksregierung zu den Förderanträgen hat allerdings auch ergeben, dass die Kostenschätzungen detaillierter erfolgen müssen. Dies macht eine Begehung der Standorte erforderlich. Die OGM GmbH und in der Folge ein Fachplaner wurden beauftragt.

 

Im Nachgang zu den Förderbescheiden werden die notwendigen Vergaben durchgeführt.

 

Auf Nachfrage aus dem Plenum, ob der Sozialindex Berücksichtigung findet, äußerte Herr v. Benthem, dass dieser selbstverständlich - neben weiteren Parametern - Beachtung (vgl. Zeile 92 der Vorlage) findet. Auch pädagogische Konzepte haben Einfluss auf die weitere Vorgehensweise, allerdings ist die technische Machbarkeit/Umsetzbarkeit fortwährend zu prüfen und stellt letztendlich ein Ausschlusskriterium dar.

 

Frau Hausmann-Peters sieht eine durchdachte Vorgehensweise der Verwaltung, welche parallele Tätigkeiten vorsieht. Insbesondere die Einbindung von Wartung und Support in das Gesamtkonzept wurde positiv bewertet, da diese in der Vergangenheit oftmals außer Acht gelassen wurden.

 

In normalen Zeiten, wäre, so Frau Oberste-Kleinbeck, die gewählte Vorgehensweise als positiv zu bewerten gewesen. Aufgrund der bestehenden Problemstellungen im Umgang mit Covid-19 und den damit einhergehenden besonderen Herausforderungen ist ein Festhalten an verwaltungslastiger Abarbeitung nicht zielführend, vielmehr ist eine schnelle und praxisorientierte Lösung herbeizuführen. Grundsätzlich ist die Auswahl der Grundschulen zu hinterfragen, hier hätten auch anspruchsvollere Standorte gewählt werden können, wenn nicht gar müssen.

 

Herr Groß Brömer machte deutlich, dass von Ungeduld seitens der politisch Verantwortlichen keine Rede sein kann, da die grundsätzlichen Rahmenbedingungen bereits in 2016 festgelegt worden sind und seitdem ein konkretes Weiterkommen nur bedingt festzustellen ist. Die Umsetzung ist deutlich schneller voranzutreiben.

 

Herr v. Benthem macht nochmals ausdrücklich deutlich, dass die Schulen den ihr obliegenden Pflichten zur Mitarbeit nachgekommen sind.

 

Gem. den Ausführungen von Herrn Benter wurden seitens der Verwaltung die Defizite erkannt und angegangen, die jüngere Vergangenheit kann als Schritt in die richtige Richtung angesehen werden.

 

Die Vorlage wird ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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