26.05.2020 - 1.3 Mehrklassenbildung in der 5. Jahrgangsstufe an ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Für die aktuell bestehende Problematik der erhöhten Anmeldungen an den Oberhausener Realschulen und der damit einhergehende Kapazitätsgrenzen konnte, so Frau Hausmann-Peters, eine Lösung gefunden werden. Gleichwohl besteht weiterhin das Problem - wie in jedem Jahr - eine adäquate Lösung für die Schulformwechsler nach der Jahrgangsstufe zu finden. Eine konkrete Schulentwicklungsplanung ist dringend geboten.

 

Frau Gödderz fragte allgemein den Stand der Schulentwicklungsplanung nach. Herr Große Brömer verwies auf den Tagesordnungspunkt 4.1.

 

Frau Oberste-Kleinbeck stellte fest, dass über die Jahre keine eindeutigen Präferenzen zur Schulanmeldung gegeben sind. Zum Schuljahr 2019/2020 war ein Überhang im Hinblick auf die Gymnasien festzustellen, nunmehr in Richtung der Realschulen.

Die Umsetzung des kontrovers diskutierten § 132c SchulG scheint kein Kriterium bei der Schulanmeldung gewesen zu sein bzw. stellt keinen Wettbewerbsnachteil dar.

 

Frau Hausmann-Peters führte an, dass die Umsetzung des § 132c SchulG auch als Alternative zu den Gesamtschulen interpretiert werden kann.

 

Die Vorlage wird ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

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