26.05.2020 - 3.3 Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 4 der Ge...

Beschluss:
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Beratung

Die Corona-Krise mit den damit verbundenen tiefen Einschnitten in das öffentliche Leben macht deutlich, so Frau Oberste-Kleinbeck, wie wichtig eine grundlegende flächendeckende digitale Ausstattung in Bezug auf Homeschooling ist. Die derzeitige Ausstattung ist nicht ausreichend um bestehende Konzepte umzusetzen. Ein erneuter „PISA-Schock“ sei unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht auszuschließen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat - zum Vergleich - bereits zu Beginn der Corona-Krise 15.000 I-Pads an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

 

Auch Frau Hausmann-Peters sieht aufgrund der Erfahrungswerte im Umgang mit der derzeit akuten Pandemielage dringenden Handlungsbedarf. Grundsätzlich sei ein Lernen vor Ort zu favorisieren.

Da jede Schule unterschiedliche Bedarfe auf Basis der pädagogischen und digitalen Konzepte hat, ist ein Gießkannenprinzip, wie im vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebracht, nicht förderlich.

Der Bund wird, unabhängig von der Bedürftigkeit, 500 Mio. € zur Ausstattung bereitstellen. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen, sondern vielmehr einen Änderungsantrag stellen.

 

Herr Große Brömer erklärt die vom Bund vorgegebene Zielsetzung. Diese habe - entgegen der Aussage von Frau Hausmann-Peters - eben genau bedürftige Schülerinnen und Schüler im Fokus. Darüber hinaus zitiert Herr Große Brömer aus einem Gerichtsurteil des Bundesozialgerichtes wonach ein Rechtsanspruch auf Lehrmittelausstattung mit digitalen Endgeräten besteht.

 

Frau Gödderz äußerte den Vorschlag, die Gelder den Schulen zur Verfügung zu stellen, die Lehrkräfte weiterzubilden und die Endgeräte im Wege einer Leihe den Schülern zur Verfügung zu stellen.

 

Die Bundesmittel sollen, nach aktuellem Informationsstand, gem. den Ausführungen von Herrn Schmidt, auf Bundesebene anhand des sog. Königsteiner Schlüssels verteilt werden. Demnach würden rd. 20 % der Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR nach NRW fließen, von diesen wiederum rd. 1 % nach Oberhausen, mithin rd. 1,2 Mio. EUR. Daraus ließen sich rd. 3.000 IPADS finanzieren, was in etwa 10 % der Schüler in Oberhausen ausmacht.

Einer ersten Schätzung nach haben 90% der Schüler eigene Endgeräte die über das Prinzip „bring your own device“ genutzt werden könnten. Darüber hinaus ist man nicht an einen Hersteller gebunden.

Die Förderrichtlinien bleiben abzuwarten, die Verwaltung favorisiert die Lösung der Mittelbereitstellung über den Schulträger an die einzelnen Schulen.

Ferner wurde in Bezug auf Homeschooling auf die bestehenden Cloud-Lösungen eingegangen.

 

Zu Beginn der Corona-Krise hat die Fa. IServ deutschlandweit allen Schulen eine cloudbasierte Version seiner Kollaborations- und Kommunikationsplattform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vermehrte Anfragen von weiterführenden Schulen zu diesem Thema haben den Bereich 4-4/IT veranlasst, allen weiterführenden Schulen durch Finanzierung einer notwendigen Schulung die Nutzung von IServ zu ermöglichen. Die Rückmeldungen sind allesamt positiv und es mehren sich die Fragen nach einer Weiternutzung von IServ nach Ablauf der kostenfreien Phase. Diese endet am 30.09.2020. Da davon auszugehen ist, dass der Mehrwert von IServ für die Schulen auch über die aktuelle Situation Bestand haben wird, wird zurzeit bereits eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die kostenpflichtige Einführung von IServ alternativ zu LOGINEO zum Gegenstand hat.

Ungeachtet der Entscheidung der zuständigen Gremien wurde inzwischen den Grundschulen ebenfalls die Möglichkeit angeboten, sich mit IServ vertraut zu machen und so für die aktuelle Situation des Home Schooling besser ausgestattet zu sein.

 

Zur weiteren Verfahrensweise ab dem kommenden Schuljahr ist ein Abgleich zwischen den unterschiedlichen Verfahren Logineo und IServ erforderlich.

 

Die aus Ihrer Sicht bestehenden inhaltlichen Probleme des Antrages erläutert Frau Hausmann-Peters dahingehend, dass dieser zu ungenau formuliere worum es genau ginge. Wie werden die Schulen eingebunden, pädagogische Konzepte fehlen. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, sind Eigentumsfragen zu klären. Ggf. können die Endgeräte im Wege einer Leihe bereitgestellt werden.

Herr Große Brömer wirbt nochmals um Zustimmung zu dem aus gutem Grund offen formulierten Antrag, da zum jetzigen Zeitpunkt die Verteilung der Mittel nicht abschließend geklärt ist. Zumindest sollte sich auf einen gemeinsamen Antrag für den Rat der Stadt Oberhausen verständigt werden.

 

Herr Bücker bittet um Einbeziehung der Oberhausener Schulen bzw. der Schulformsprecher.

 

Frau Stehr kündigt für den Rat der Stadt Oberhausen einen Änderungsantrag an.

 

Die Vorberatung wurde ausgesetzt.