11.05.2020 - 12 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungNeu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 (1) S. 2 GO NRW anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss genehmigt gemäß § 60 (1) S. 5 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz               und dem Ratsmitglied Frau S. Jacobs am 08.04./09.04.2020 (Drucksachen-Nr. B/16/5602-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW in seiner am 08.04./09.04.2020 geltenden Fassung getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister D. Schranz und das Ratsmitglied Frau S. Jacobs gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:

 

1.Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100010

KTE Stadtmitte Friedenstraße

785100

Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen

370.000,00

 

2.Die überplanmäßige Mittelbereitstellung

 

310006010100010KTE Stadtmitte Friedenstraße785200Auszahlungen f. Tiefbau-maßnahmen25.000,00

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Der Mehrbedarf kann über eine aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten als auch durch noch ausstehende Mehreinnahmen unter der Finanzposition 681003 „Investitionszuweisungen vom Bund - KIF" gedeckt werden. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=141387&selfaction=print