11.05.2020 - 12 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungNeu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 11.05.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 (1) S. 2 GO NRW anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Hauptausschuss genehmigt gemäß § 60 (1) S. 5 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau S. Jacobs am 08.04./09.04.2020 (Drucksachen-Nr. B/16/5602-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW in seiner am 08.04./09.04.2020 geltenden Fassung getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister D. Schranz und das Ratsmitglied Frau S. Jacobs gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW folgende Entscheidungen:
1.Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
310006010100010 | KTE Stadtmitte Friedenstraße | 785100 | Auszahlungen f. Hochbau-maßnahmen | 370.000,00 |
2.Die überplanmäßige Mittelbereitstellung
310006010100010KTE Stadtmitte Friedenstraße785200Auszahlungen f. Tiefbau-maßnahmen25.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Der Mehrbedarf kann über eine aktuelle Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeiten als auch durch noch ausstehende Mehreinnahmen unter der Finanzposition 681003 „Investitionszuweisungen vom Bund - KIF" gedeckt werden. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen abschließend festgelegt."
