12.05.2020 - 2 Überörtliche Prüfung i.S. d. § 105 GO NRW der G...

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Beratung

Einleitend bedankt sich die stellvertretende Präsidentin der GPA NRW Frau Kaspar bei der Verwaltung für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit sowie für die Unterstützung während der Prüfung. Sie berichtet, dass insgesamt 23 Kommunen überprüft wurden. Prüfungsschwerpunkte waren die Bereiche Finanzen, Zahlungsabwicklung/Vollstreckung, Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), Verkehrsflächen, Friedhofswesen und Bauaufsicht.

 

Grundsätzlich ergeben sich für die Stadt Oberhausen nur stark eingeschränkte finanzwirtschaftliche Spielräume. Aufgrund der Haushaltssanierung konnten trotzdem ab 2017 positive Jahresergebnisse erreicht werden. Ungeachtet dessen, bleibt der Konsolidierungsdruck insgesamt sehr hoch, insbesondere bei unvorhersehbaren Problemen, wie beispielsweise aktuell im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen. Insgesamt betrachtet befindet sich die Stadt Oberhausen grundsätzlich auf einem guten Weg. So ist positiv zu bewerten, dass die Stadt Oberhausen in einigen Bereichen bereits Maßnahmen ergriffen hat, auch wenn diese ihre volle Wirkung zum Teil erst zukünftig entfalten können, wie beispielsweise durch das Controlling im Bereich Jugendhilfe.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung werden durch den Projektleiter Herrn Hungermann sowie durch die Prüferin Frau Wendt anhand einer Abschlusspräsentation vorgestellt. Herr Hungermann ergänzt, dass die Prüfung auf Kennzahlen und deren Vergleich mit anderen Kommunen basiert. Wobei es teilweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt.

 

Frau Wendt berichtet, dass die Bevölkerungsstruktur der Stadt Oberhausen einen vergleichsweise geringen Anteil an Jugendlichen und einen hohen Anteil an Älteren aufweist. Auffällig ist, dass der geringe Anteil an Jugendlichen aufgrund der Falldichte hohe Kosten in der Jugendhilfe verursacht, während die Höhe der Kosten der Hilfe zur Pflege trotz des hohen Anteils an Älteren positiv zu bewerten ist, weil vorrangig die kostengünstigeren ambulanten statt der kostenintensiveren stationären Leistungen genutzt werden können (Stichwort: Pflege- und Wohnberatung). Darüber hinaus ergibt sich für die Stadt Oberhausen ein hoher Anteil an SGB II-Beziehern, was sich negativ auf die Kaufkraft auswirkt. Bezüglich der daraus resultierenden notwendigen Kosten der Unterkunft liegt aber ein schlüssiges Konzept zur Überprüfung der Angemessenheit vor, entsprechend unauffällig sind die Aufwendungen je Leistungsbezieher.

 

Zu den Verkehrsflächen stellt Herr Hungermann fest, dass 70% des Straßenvermögens der Stadt Oberhausen bereits 2/3 der festgelegten Nutzungsdauer erreicht hat, bei einem gleichzeitig dauerhaft niedrigen Unterhaltungsaufwand von 0,53 EUR/qm, wobei der Richtwert bei 1,30 EUR/qm liegt. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die letzte Zustandserfassung 1998 stattgefunden hat und damit älter als 20 Jahre ist. Er empfiehlt dringend die Entwicklung einer Erhaltungs- und Investitionsstrategie.

 

Bezogen auf das Friedhofswesen erläutert Herr Hungermann, dass der Anteil der kommunalen Bestattungsflächen 50 % beträgt. Die andere Hälfte verteilt sich auf 17 kirchliche Friedhöfe. Ein hoher öffentlicher Grünanteil der kommunalen Bestattungsflächen wird nicht in den Gebührenhaushalt einbezogen, sodass die entsprechenden Pflegekosten den kommunalen Haushalt belasten. Die Unterhaltskosten/qm werden nach einer aktuellen Neuaufnahme der Flächen ermittelt.

 

Auf Nachfrage von Frau Stadtv. Walther zu der prozentualen Darstellung des Erfüllungsgrades der Digitalisierung im Bereich Finanzen erklärt Herr Hungermann, dass derzeit in allen geprüften Kommunen noch ein erheblicher Nachholbedarf besteht und dies noch nicht abgebildet werden kann.

 

Herr Stadtv. Benter dankt der GPA NRW für den umfassenden Bericht. Der Bericht zeigt, dass sich die Zahlen trotz weniger Handlungsmöglichkeiten verbessern, weil die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen greifen und das Controlling wirkt. Darüber hinaus ergeben sich noch einige konstruktive Hinweise. So stellt er sich beispielsweise die Frage, aus welchem Grund der Anteil der Hilfen zur Erziehung für Jugendliche über 21 Jahre noch so hoch ist. Weiter verweist er auf die notwendige Inventur im Zusammenhang mit den Verkehrsflächen und eine Flächenreduzierung im Friedhofswesen. Er freut sich, dass die Bauaufsicht gut aufgestellt ist und trotz der höheren Anzahl von Anträgen eine geringere Wartezeit erreicht werden konnte.

 

Frau Stadtv. Jacobs erinnert an die einleitenden Worte von Frau Kaspar und gibt zu bedenken, dass die Stadt Oberhausen ihre sparsame Mentalität bewahren muss. In diesem Zusammenhang vermisst sie allerdings einen Hinweis zur Altschuldenproblematik.

 

Zur Altschuldenproblematik ist Herr Stadtv. Flore davon überzeugt, dass dieses Problem für die Stadt Oberhausen nicht aus eigener Kraft zu schaffen ist. Er hält einen Austausch mit der Landesregierung mit dem Ziel entsprechender Zusagen für unerlässlich.

 

Dem Dank an die GPA NRW schließt sich auch Herr Stadtv. Blanke an. Zu den Verkehrsflächen merkt er an, dass es sich dabei zunächst nur um theoretische Werte handelt. Bezogen auf die Altschuldenproblematik verweist er auf die zurzeit günstige Möglichkeit von Umschuldungen.

 

Dazu erklärt die stellvertretende Präsidentin der GPA NRW Frau Kaspar, dass der Gesamtbericht voraussichtlich im Herbst veröffentlicht wird. Damit erhalten sowohl die Landesregierung als auch der Städtetag Kenntnis davon, auch zu den strukturellen Abweichungen und bestehenden Besonderheiten der jeweiligen Kommune.

 

Herr Beigeordneter Schmidt bestätigt die gute Zusammenarbeit mit der GPA NRW. Er berichtet, dass die im Rahmen einer externen Begleitung gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise zum Teil schon umgesetzt werden konnten. So hat der Hinweis auf die unterschiedliche Arbeitsweise im Bereich der Hilfen zur Erziehung innerhalb der bestehenden Arbeitsgruppen bereits zu einem Personalaustausch geführt. Auch für die Stadt Oberhausen nachteilige Vertragsvereinbarungen wurden bereits geändert. Die Auffälligkeit hinsichtlich der Anzahl der Fälle der Hilfe zur Erziehung für den Personenkreis der über 21jährigen begründet er mit dem Einsatz von vielen oftmals noch jungen Kollegen/innen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, denen häufig die notwendige Zeit und Information fehlen. Dazu werden Einarbeitungsprogramme entwickelt, deren Wirksamkeit im Rahmen einer Evaluation überprüfbar ist.

 

Frau Beigeordnete Lauxen informiert, dass die WBO GmbH bereits mit einer Straßenzustandserfassung beauftragt worden ist. Wichtig ist, dass die Stadt Oberhausen ihre Ziele definiert und Prioritäten festlegt. Dies ist bei einem vorgesehenen Budget in Höhe von 17 Mio. EUR unerlässlich. Auf die Kritik von Herrn Stadtv. Benter, dass bereits in 2016 ein entsprechender Bericht angekündigt aber bisher noch nicht geliefert worden ist, sagt Frau Beigeordnete Lauxen diesen für eine der nächsten Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu.

 

Herr Oberbürgermeister Schranz bedankt sich im Namen der Stadt Oberhausen bei der GPA NRW für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Darüber hinaus auch für die Anerkennung dessen, was die Stadt Oberhausen bisher an Haushaltsanstrengungen geleistet hat, trotz der Rahmenbedingungen im Ruhrgebiet. Er räumt ein, dass man noch nicht am Ziel ist. Die Kennzahlen zeigen jedoch, dass man sich auf dem richtigen Weg befindet. Aber selbst Überschüsse von mehreren Millionen Euro reichen bei weitem nicht aus, die bestehenden Altschulden zu decken. Daher ist eine Altschuldenlösung zwingend notwendig. Abschließend informiert er, dass die Fachverwaltungen bereits aufgefordert wurden, zu den Feststellungen und Hinweisen Stellung zu nehmen. Diese werden dann zunächst in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten, dann im Rat der Stadt behandelt und auch dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Abschlusspräsentation der GPA NRW (Anlage zur Original-Niederschrift) und die Berichtsvorlage (Drucksache Nr. M/16/5637-01) zur Kenntnis genommen hat.

 

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Anlagen zur Vorlage

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