12.05.2020 - 3 Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über d...

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Beratung

 

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Beschluss

Sowohl Herr Stadtv. Benter als auch Herr Stadtv. Brodrick bedanken sich bei der Rechnungsprüfung und der Verwaltung für den vorliegenden Bericht und sind erfreut über das positive Ergebnis, da dieser weder Beanstandungen noch Feststellungen und insgesamt nur 16 Hinweise enthält. In diesem Zusammenhang loben sie den konstruktiven Umgang mit klärungsbedürftigen Sachverhalten zwischen der Rechnungsprüfung und der Verwaltung.

 

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch hält fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (Drucksache Nr. B/16/5645-01) einstimmig wie folgt beschlossen hat:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2018 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2018 in Höhe von 2.858.251,20 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.17).

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

1. Einrichtung einer Teilzeitplanstelle „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“

 innerhalb des Bereiches 0-2/Rechnungsprüfung

Vorlage: B/16/5327-01

 

Auf Nachfrage von Frau Stadtv. Walther informiert Herr Oberbürgermeister Schranz, dass die Stelle nunmehr kurzfristig zum 01.07.2020 besetzt wird und dass eine der ersten Aufgaben die Erstellung eines Konzeptes sein wird, mit dem unter anderem auch das Verhältnis als Ansprechpartner/in für die Bürger/innen geregelt wird.

 

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Beschluss des Rates vom 16.12.2019 über die Einrichtung einer Teilzeitplanstelle „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“ innerhalb des Bereiches 0-2/Rechnungsprüfung (Drucksache Nr. B/16/5327-01) zur Kenntnis genommen hat.

 

 

Am Ende es öffentlichen Teils verabschiedet der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch die anwesenden Gäste der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 16:40 Uhr

 

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