23.03.2020 - 13.2 Bebauungsplan Nr. 638 - Antwerpener Straße / Em...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Anhörung in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 12.03.2020 vollzogen wurde.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW anstelle des Rates einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Ratsgruppe Offen für Bürger folgende geänderte Beschlüsse:

 

1. Der Hauptausschuss verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den/die Oberbürgermeister/-in auf die Vorberatung durch den Planungsausschuss

2. Der Hauptausschuss beschließt, den Ratsbeschlusses vom 16.12.2019, Drucksachen-Nr. B/16/5233-01, aufzuheben (siehe Punkt I. der Begründung).

3. Der Hauptausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 638 - Antwerpener Straße/Emmichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weiterzuführen (siehe Punkt IV. der Begründung).

 Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

4. Der Hauptausschuss beschließt, das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 638 anzupassen und zu erweitern (siehe Punkt I.).

 

 Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom  03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

5. Der Hauptausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr.638 vom 08.08.2019 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung.

 

 Gesetzliche Grundlage: § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

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Anlagen zur Vorlage