17.02.2020 - 9 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Dr. Goeke signalisiert Ablehnung, da für ihn die Schaffung eines größeren Angebots an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und nicht die Bildung größerer Gruppen die Lösung des Problems sei.

Für Stadtv. Blanke ist die Senkung des Qualitätsstandards keine zufriedenstellende Reaktion. Der Vorlage nicht zuzustimmen, sei jedoch die deutlich schlechtere Reaktion.

Frau Stadtv. Willing-Spielmann verweist auf die Diskussion im JHA. Die freien Träger seien bemüht, zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Den Zuschuss abzulehnen, könne nicht der richtige Weg sein.

OB Schranz merkt an, dass nicht nur die Stadt bemüht sei, die Situation zu verbessern, sie ermögliche es auch noch anderen, dazu beizutragen. Das gehe aus dem nichtöffentlichen Teil unter TOP 1 und 2 hervor.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2020/21 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarte Platzüberschreitung in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2020 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 39.085.770,-- EUR berücksichtigt."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=139600&selfaction=print