10.02.2020 - 4 Umsetzung des Teilhabechancengesetz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Fragen von Stadtv. Karschti und Stadtv. Runkler beantwortet Beig. Jehn. Dabei geht es unter anderem um die Frage von Stadtv. Runkler, ob es im Zusammenhang mit der Hundertprozentfinanzierung neue Erkenntnisse zu der bisher dadurch nicht abgedeckten Sonderzuwendung gebe. Beig. Jehn teilt mit, dass die Sonderzuwendung nach wie vor nicht refinanzierbar sei. Es gebe jedoch Hinweise aus dem Bundesarbeitsministerium zur Novellierung der Erstattungsfähigkeit der Beiträge zur betrieblichen Alterversorgung.

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Beschluss

Der Hauptaussschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache B/16/5407-01 einstimmig zustimmend vorberaten.

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