12.02.2020 - 2.3 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Real dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit, auch wenn nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden. Sorge bereitet ihm jedoch die hohe Anzahl an Betreuungsplätzen in noch nicht fertiggestellten Baumaßnahmen.

 

Hierauf entgegnet Frau Scholz, dass mit dieser Vorlage nur die Betriebskosten beschlossen werden und zwar für alle Einrichtungen, die wahrscheinlich im Kindergartenjahr 2020/21 ihren Betrieb aufnehmen. Betroffene Eltern werden seitens der Verwaltung frühzeitig darauf hingewiesen, dass nicht alle Plätze rechtzeitig zum 01.08.2020 zur Verfügung stehen werden.

 

Frau Willing-Spielmann dankt allen Beteiligten, die das Maximum an Betreuungsmöglichkeiten erarbeitet haben. Sie wünscht sich von privaten Investoren mehr Initiative, ob bei ihren geplanten Vorhaben nicht auch eine Kindertageseinrichtung integriert werden kann. Sie sieht aber auch Probleme bei der Personalausstattung der Einrichtungen.

 

Auf Nachfrage von Frau Willing-Spielmann berichtet Herr Deniz, dass Anfragen und Beschwerden gründlich bearbeitet werden und es diesbezüglich keinen Stillstand gebe. Es werden immer individuelle Lösungen gesucht.

 

Auf die von Frau Boos gestellte Frage, in wie weit auf Arbeitgeber hinsichtlich der Einrichtung einer Kindertageseinrichtung herangetreten wird, entgegnet Frau Scholz, dass erfahrungsgemäß kein Engagement bei den Arbeitgebern vorhanden ist. Frau Boos führt hierzu an, dass eine Betriebskindertageseinrichtung durchaus auch ein Argument in Bezug auf den Fachkräftemangel ist.

 

Herr Schmidt führt aus, dass sich in Bezug auf den Fachkräftemangel Arbeitgeber von anderen abheben müssen. Daher werden auch die Kontakte zu den Arbeitgebern genutzt, um für die Einrichtung von Betriebskindertageseinrichtungen zu werben. Hinsichtlich des absehenden Fachkräftemangels in den Einrichtungen selbst sei man mit dem Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in engem Kontakt und nutzt auch dessen Kontakte zu Berufskollegs anderer Städte. Zudem weist er nochmals darauf hin, dass innerhalb der Stadtverwaltung eine „Task-Force“ gebildet wurde, um Arbeitsabläufe so kurz wie möglich zu gestalten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Müller, nach dem Umfang von Klagen auf einen Betreuungsplatz, antwortet Herr Schmidt, es sei keine Strategie Klage einzureichen, wenn kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Er verweist auf die Aussage von Herrn Deniz, dass immer individuelle Lösungen gesucht werden. Bisher habe es drei Klagen gegeben, für die aber jeweils eine Lösung gefunden werden konnte; wie auch in anderen Fällen, in denen es nicht zu einer Klageerhebung kam. Er weist auf die zahlreichen Baumaßnahmen hin, die, wenn sie fertiggestellt sind, auch perspektivisch zu einer Lösung der Problematik führen. Derzeit gilt es, den Übergang zu gestalten.

 

Abschließend würdigt Herr Lösken die Anstrengungen aller Beteiligten und weist darauf hin, dass beispielsweise nicht in Anspruch genommene u3-Plätze abgebaut wurden, um weitere ü3-Plätze zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschluss

Die Vorlage wird sodann vom Jugendhilfeausschuss einstimmig positiv vorberaten.

 

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