04.02.2020 - 3.1 Fällung städtischer Bäume
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Osterfeld
- Datum:
- Di., 04.02.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Paß führt aus, dass die Baumkommission am 20.01.2020 ihre „Baumbereisung“ durchgeführt hat. In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Fachverwaltung, Herrn Mühlenstädt und Herrn Koschnick, wurde die jeweilige Situation besprochen und letztlich einvernehmlich entschieden.
Nachfragen von Herrn Wischermann zum Punkt 9/Totholz in der Vorlage beantwortet Herr Mühlenstädt im Nachgang der Sitzung und in Abstimmung mit dem Rechtsbereich wie folgt:
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Beschwerdehotline der Verwaltung wenden, um Totholz oder herausgebrochene Äste innerhalb einer Baumkrone, die zur Gefahrenabwehr beseitigt werden müssen, zu melden.
Für Schäden die durch nicht beseitigtesTotholz auf Gehwegen oder Straßen haftet der Reinigungspflichtige. Äste auf Gehwegen sind von dem Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen.
Anschließend wird die Drucksache einstimmig beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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