04.02.2020 - 4.6 Unterhaltungszuschüsse und Zuschüsse für die Üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtverordneter Kösling erkundigt sich, ob durch die Schließung von Sportanlagen und den damit verbundenen Verlagerungen Begehrlichkeiten bei den Vereinen hervorgerufen werden, die bis dato Unterhaltungszuschüsse nach dem Sportstättenpaket erhalten haben.

 

Herr H.-B. Reuschenbach entgegnet, dass diesbezüglich in Einzelfällen entsprechende Wünsche an die Sportverwaltung gerichtet werden. Im konkreten Fall der Sportanlage Mellinghofer Straße sollen mit den inzwischen zwei auf der Sportanlage beheimateten Vereinen demnächst Gespräche über eine mögliche Aufgabenteilung geführt werden.

 

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Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebener Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 248.027,45 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 182.741,42 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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