05.02.2020 - 6.2 Antrag der Ratsgruppe Offen für Bürger nach §4 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 05.02.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger im Rat
- Bearbeitung:
- Guido Horn
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Nach Erläuterung des Antrags durch Herrn Karschti erklärt Frau Beigeordnete Lauxen, dass ein externes Gutachten bei der Bergischen Universität in Auftrag gegeben worden ist. Gleichermaßen wurde zu den erhobenen Kosten eine Einschätzung der Kanzlei Kapellmann und Partner erbeten.
Sie sichert die Übersendung des endgültigen Gutachtens an die betroffen Bürger/innen und die politischen Vertreter/innen zu, sobald die Dokumente vollständig der Stadt Oberhausen vorliegen.
Im Hinblick auf drei abgefragte Detailpunkte teilt sie das Ergebnis der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vorab mit:
1. Handelt es sich bei der Straße Landwehr um eine Haupterschließungsstraße oder eine Hauptverkehrsstraße?
Die Bergische Universität stützt in ihrem Gutachten die Einschätzung der Stadt Oberhausen, dass es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt.
2. Kosten für dem Ausbauquerschnitt und die Oberfläche
Die Ausbaukosten wurden durch die Bergische Universität als angemessen bezeichnet.
3. Beitragserhebung
Der Kanzlei Kapellmann und Partner wurde ein anonymisierter Beitragsbescheid übersandt. In einer juristischen Ersteinschätzung seitens der Kanzlei wurden der Stadt Oberhausen die Verbesserungstatbestände bescheinigt und somit sei die Umsetzung der Beiträge nachvollziehbar.
Herr Karschti erklärt weiterhin, dass er einen Aktenauszug aus dem Jahr 2013 erwartet, in dem Aussagen, im Rahmen einer Bürgerversammlung, seitens der Verwaltung zu den Kosten gemacht wurden.
Frau Beigeordnete Lauxen verweist auf den in dieser Angelegenheit bereits ergangenen Emailverkehr mit dem Rechtsdezernenten der Stadt Oberhausen, Herrn Beigeordneten Motschull und erklärt, dass Herr Karschti die entsprechenden, ihm mitgeteilten, Formvorschriften einzuhalten hat.
In diesem Zusammenhang bittet Herr Nakot Herrn Karschti darum, dass durch Herrn Karschti in Auftrag gegebene Gutachten ebenfalls den Bürgern/innen, als auch den politischen Vertretern/innen zur Verfügung zu stellen.
Abschließend erklärt Frau Bezirksbürgermeisterin Dorothee Radtke, dass die weitere Diskussion in den Fachausschüssen zu führen sei.
Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.
