16.12.2019 - 29 Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 5.000.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), Kapitel 1, sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=138462&selfaction=print