16.12.2019 - 38.8 Bebauungsplan Nr. 746 – Jägerstraße / Dachsstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst  mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 746 - Jägerstraße / Dachsstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weiterzuführen (siehe Punkt I der Begründung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 746 - Jägerstraße / Dachsstraße - zu erweitern (siehe Punkt I der Begründung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).

 

3. Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 746 - Jägerstraße / Dachsstraße - vom 12.11.2019 nebst Begründung einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)."

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