16.12.2019 - 38.1 Aufhebung der Satzung über die Festlegung des S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzung:

 

Gesetzliche Grundlage: Siehe Satzungstext

 

S a t z u n g

 

zur Aufhebung der Satzung über die förmliche

Festlegung des Sanierungsgebietes „Eisenheim“

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV.NRW.2019, S. 202) in seiner Sitzung am 18.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Eisenheim“

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Eisenheim“ vom 25.04.1977 (in Kraft getreten am 04.05.1977) wird aufgehoben.

 

Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-1 vom 30.09.2015 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=138438&selfaction=print