05.12.2019 - 1.10 Einrichtung einer Planstelle im Aufgabengebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtv. Große Brömer fragt, ob dieser Bedarf tatsächlich erst nach der Verabschiedung des Haushalts entdeckt worden ist.

Frau Beig. Lauxen erläutert, dass der 01.10.2019 der Stichtag für die Erstellung des Stellenplans war. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Förderprogramm noch nicht so weit bearbeitet, dass es angemeldet werden konnte. Sie räumt allerdings ein, dass es den Eindruck erweckt, als wäre der Bedarf nachgeschoben und sagt zu, in der Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass dieses so nicht mehr geschieht.

Herr Stadtv. Karschti weist darauf hin, dass nicht umsonst die Personalbedarfe in den Haushaltsberatungen abgelehnt worden sind. Er stellt dar, dass es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, die aktuell nur mit einer halben Stelle wahrgenommen wird. Dieses wurde, wie Herr Stadtv. Karschti darstellt, bereits vor Jahren bemängelt. Er kritisiert, dass bei der Wahrnehmung dieser Pflichtaufgabe darauf gewartet wird, dass sie über Fördertöpfe finanziert werden kann.

Frau Beig. Lauxen stellt dar, dass es sich nicht um eine Pflichtaufgabe handelt. Daher wurde auch das Förderprogramm aufgelegt, an der sich die Stadt Oberhausen beteiligt.

Herr Stadtv. Runkler und Frau Stadtv. Müthing sehen es als positiv an, dass nun diese Aufgabe mit der Hilfe von Fördermitteln wahrgenommen werde kann.

Um die Frage der Kompensation noch bis zur Ratssitzung klären zu können, besteht Konsens, dass die Vorlage ohne Votum vorberaten werden soll.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät die Vorlage ohne Votum vor.

 

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