09.12.2019 - 6 Dringlichkeitsentscheidung zur Betriebsgesellsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
41. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 09.12.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass sich Stadtv. Müthing als Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städte Mülheim a.d.R. und Oberhausen e.V. aufgrund § 31 GO NRW an der Beschlussfassung über die Dringlichkeitsentscheidung zur Beteiligung der Stadt Oberhausen an einer Kapitalerhöhung/Änderung des Gesellschaftervertrages nicht beteiligen werde.
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW an der Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgende Beschlüsse:
1. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.
2. Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen."
