09.12.2019 - 6 Dringlichkeitsentscheidung zur Betriebsgesellsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass sich Stadtv. Müthing als Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städte Mülheim a.d.R. und Oberhausen e.V. aufgrund § 31 GO NRW an der Beschlussfassung über die Dringlichkeitsentscheidung zur Beteiligung der Stadt Oberhausen an einer Kapitalerhöhung/Änderung des Gesellschaftervertrages nicht beteiligen werde.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW an der Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgende Beschlüsse:

1.   Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.

2.   Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.

3.   Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen."