03.12.2019 - 3.3 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Die Bezirksvertretung Osterfeld fasst ohne Wortbeitrag einstimmig den folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 12.11.2019 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Krey und ein Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herr Wischermann, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die sieben städtischen Laubbäume auf dem Grundstück an der Ackerstraße sollen kurzfristig entfernt werden, da das bereits vom Rat der Stadt Oberhausen (Drucksache B/16/4017-01) beschlossene Projekt zeitnah begonnen werden muss. 

 

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme aus Förderprogramm KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025. Die Einrichtung soll zum neuen Kindergartenjahr 2020/2021 zur Verfügung stehen, da der Bedarf an Kindertagesstätten-Plätzen sehr hoch ist. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten-Platz, daher soll die Baumaßnahme schnellstmöglich, nach Erteilung der noch ausstehenden Baugenehmigung und Fällgenehmigung, begonnen werden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=138174&selfaction=print