05.12.2019 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 451 – Waldhuckstraße –Beschlu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Da seit dem Aufstellungsbeschluss in 2000 bisher in dem Verfahren nicht viel geschehen ist, besteht für Herrn Nowak noch Beratungsbedarf.

 

Herr Mollerus informiert darüber, dass es sich hier um ein schon älteres Planverfahren handelt. Herr Mollerus erläutert kurz die Möglichkeiten eines beschleunigten Planungsverfahrens nach § 13a BauGB. Beim damaligen Aufstellungsbeschluss stand dieses Instrument rechtlich noch nicht zur Verfügung. Dieser Bebauungsplan regelt die privaten und öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Straßenbegrenzungslinien und berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen. Herr Mollerus nennt auch die Gründe, warum eine kleine Fläche in Form eines Zipfels mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen worden ist.

 

Aus Sicht von Herrn Ingendoh wird mit diesem Bebauungsplan jetzt festgesetzt, was auch tatsächlich vorhanden ist. Deshalb ist aus Sicht von Herrn Ingendoh eigentlich keine Änderung eingetreten.

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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