18.11.2019 - 26.19 Antrag der Ratsgruppe OfB nach §4 der Geschäfts...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Ratsgruppe Offen für Bürger mit dieser Drucksache einen Antrag eingereicht hat, der leicht modifiziert vorwiegend durch eine Ergänzung um das Wort „Beigeordnete“ und einen aktualisierten Begründungsteil bereits für die  Ratssitzung im Mai 2019 eingereicht wurde.

Auf die Tagesordnung des Rates im Mai gekommen ist er nicht, weil

- er sich indirekt auf die Abwahl  einer Beigeordneten bezogen hat und die klare Aussage der Gemeindeordnung, dass über den Antrag auf Abwahl einer Beigeordneten ohne Aussprache abzustimmen ist, umgangen würde.

- es sich bei dem Antragsbegehren nicht um eine Ratsangelegenheit handelt, sondern um eine Angelegenheit, die zumindest weitgehend in die Personal- und Organisationshoheit des Oberbürgermeisters fällt. Ein in diesem Zusammenhang gefasster Beschluss müsste beanstandet werden.

- eine Abstimmung über den Antrag ergeben hat, dass der Rat mit großer Mehrheit (mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, LINKE.LISTE Fraktion, FDP im Rat, BOB im Rat sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther) eine Beratung über den Antrag abgelehnt hat.

Laut Geschäftsordnung (§ 4 Abs. 6 der GeschO) dürfen abgelehnte Anträge frühestens nach drei Monaten wiederholt werden, sodass der Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen war.

Unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Beigeordneten ist der Oberbürgermeister. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 GO NRW.

Ergänzend steht fest, dass dienstrechtliche Angelegenheiten des Bürgermeisters keine Angelegenheiten der Gemeinde sind. Die Überwachung der Einhaltung der sich aus dem Landesbeamtengesetz und der Kommunalverfassung ergebenden dienstlichen Angelegenheiten ist nicht Aufgabe des Rates (Kommentar zur GO NRW, Rehn, Cronauge, § 55 GO NRW, Erl. III, S. 5).

Die im Beschlussvorschlag erwähnten Erfordernisse sind klassisch dienstrechtliche Angelegenheiten des Oberbürgermeisters.

Insoweit sind Bewertungskriterien für die Arbeit der kommunalen Wahlbeamten in keiner gesetzlichen Grundlage vorgesehen.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer  Mehrheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen FD 14/20, BOB sowie der Stadtv. Frau Walther den Antrag Ratsgruppe Offen für Bürger ab.