11.11.2019 - 1.8 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras weist darauf hin, dass in die Prüfung einzubeziehen ist, dass der Anteil von Grünflächen auf den Friedhöfen im Vergleich zu anderen Städten sehr groß ist.

Herr Stadtv. Große Brömer fragt, ob mit stillen Parks Flächen gemeint sind, die keiner Pflege bedürfen und naturbelassen werden sollen.

Herr Stadtv. Karschti weist darauf hin, dass es problematisch wäre, diese Flächen als Bau- oder Ausgleichsflächen auszuweisen.

Auf Herrn Stadtv. Karaceliks Frage erläutert Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras, dass Flächen auf Friedhöfen, die sog. öffentliches Grün sind, von der OGM gepflegt und letztlich vom Steuerzahler bezahlt werden. Deren Anteil ist heute schon sehr hoch und würde noch mal ansteigen. Die eigentlichen Friedhofsflächen dagegen werden vom Gebührenzahler bezahlt. Es ist fraglich, ob es rechtlich zulässig ist, wenn sich der Anteil, der vom Steuerzahler bezahlt wird, auf über 40 Prozent erhöht.

Frau Beig. Lauxen erläutert, dass Ausgleichsflächen ökologisch aufwertbar sein müssen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät den Antrag einstimmig zustimmend vor.

 

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