31.10.2019 - 13 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bandel ergänzt, dass Blitzeinrichtungen gemeint sind, d. h. Wagen oder Anhänger.

Herr Flore wird zustimmen und möchte auch teilstationäre Blitzer mit einbeziehen, sofern diese den gleichen Effekt haben.

Herr Blanke meldet Beratungsbedarf an, da weder Personalbedarf und die Kosten bei Fallzahl-Erhöhungen berücksichtigt werden, noch eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorliegt.

Herr Flore will keine geldlichen Gründe, sondern die Gefahrenabwehr im Vordergrund sehen.

Herr Schäfer, Fachbereich 4-6-30/OWI, Versicherungen, Heimaufsicht, teilt mit, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2019 den Einsatz einer weiteren teilstationären Blitzeinrichtung beschlossen hat, welches Anfang 2020 umgesetzt werden wird.

Herr Jehn schlägt einen Prüfauftrag an die Verwaltung und damit einen geänderten Beschlussvorschlag folgenden Inhaltes vor:

„Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung um Prüfung, aufgrund der zahlreichen Verkehrsvergehen vor Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen mindestens eine weitere Blitzeinrichtung anzuschaffen und den Personalbedarf zu ermitteln".

Zugestimmt wird von Herrn Karschti nur zur Gefahrenabwehr, eine Abzocke der Bürger*innen wird nicht mitgetragen.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Vorlage A/16/5101-01 einstimmig zustimmend geändert vorberaten.

„Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung um Prüfung, aufgrund der zahlreichen Verkehrsvergehen vor Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen mindestens eine weitere Blitzeinrichtung anzuschaffen und den Personalbedarf zu ermitteln".