23.09.2019 - 22 Beschaffung einer semi-stationären Messanlage m...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Drucksache im Finanz- und Personalausschuss unter Berücksichtigung von zwei redaktionellen Änderungen einstimmig zustimmend vorberaten wurde. Die Änderungen sind dem Beschlusstext zu entnehmen.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme des Stadtverordneten Brodrick folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Beschaffungsentscheidungen:

 

a) Die Stadt beschafft eine weitere semi-stationäre Messanlage u. a. zur Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbotes auf der Mülheimer Str. zu einem Preis von ca. 165.000 € zu Lasten der Finanzstelle 46000111010000, -Geschwindigkeitsmessanlagen- Finanzposition 783100 (Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachanlagen), mit Rechnungslegung im Jahr 2020 unter dem Vorbehalt der vom Rat in der Sitzung am 18.11.2019 noch zu beschließenden Haushaltssatzung.

 

b) Die Stadt beschafft noch im Jahr 2019 eine zusätzliche Kamera für die vorhandene semi-stationäre Messanlage zur Durchführung zusätzlicher Messungen für eine zweite Fahrtrichtung zu einem Preis von ca. 55.000 € zu Lasten der Finanzstelle 46000111010000, Finanzposition 783100.

 

2. Stelleneinrichtung:

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von 5 unbefristeten Planstellen im mittleren Verwaltungsdienst innerhalb des Bereichs 4-6/Recht (Fachbereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungen, Aufsichtsangelegenheiten) mit den folgenden Stellenwerten:

 

2 x Entgeltgruppe 6 TVöD (vorbehaltlich BWK),

3 x Entgeltgruppe 8 TVöD (vorbehaltlich BWK)

 

Deckungsvorschlag:

Die Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Stellen erfolgt über

Mehreinnahmen beim Sachkonto 456100-Bußgelder, beim Auftrag 460001110102- Ordnungswidrigkeiten, im Rahmen der Verkehrsüberwachung einschließlich der

im Rahmen der Verkehrsüberwachung einschließlich der geplanten Maßnahmen zu 1. a) und 1. b).

 

3. Überplanmäßige Ausgaben/Auszahlungen:

 

Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 88.000 € im Deckungsring Personal (D00000001).“