23.09.2019 - 11 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Ratsgruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW.

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass auch mit den Jahresabschlüssen 2019 der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche, die Merkmale des § 116a GO NRW erfüllt werden."