23.09.2019 - 31.4 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31.4
- Sitzung:
-
39. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.09.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Corinna Raake
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft unter TOP 31.4 auf:
- den Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen - Quartiersparkhäuser, die Drucksache A/16/4933-01, zur gemeinsamen Beratung mit
- dem Ergänzungsantrag der Ratsgruppe Offen für Bürger, die Drucksache A/16/4992- 01, unter TOP 31.4.1,
- dem Ergänzungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN, die Drucksache A/16/5026-01, unter TOP 31.4.2 sowie
- dem Ergänzungsantrag der Ratsgruppe BOB, die Drucksache A/16/5037-01, unter TOP 31.4.3
Frau Stadtv. Bongers schlägt vor, alle Anträge zu einem Antrag zusammenzufügen
OB Schranz hat die CDU-Fraktion auch so verstanden, dass sie sich mit allen Änderungsvorschlägen einverstanden erklären kann, wenn bei dem Antrag der Grünen zwei Worte geändert werden. Am Ende kann dann über den so ergänzten CDU Antrag insgesamt abgestimmt werden.
Stadtv. Axt regt an, die Tiefgaragen nicht einzubinden.
Stadtv. Nakot sieht keine Bedenken bei einer Einbindung der Tiefgaragen, da es sich dabei lediglich um einen Prüfauftrag handelt.
Die Abstimmungsergebnisse sind bei den einzelnen TOP hinterlegt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der FD 14/20 folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Einrichtung von Quartiersparkhäusern an Orten im öffentlichen Raum zu prüfen, an denen der Parkdruck besonders hoch ist. Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist zu berücksichtigen:
- dass durch die entstehenden Abstellplätze möglichst in gleichem Umfang Parkplätze im öffentlichen Raum des Quartiers zurückgebaut werden und in Grünflächen umgewandelt werden. Sofern die Umwandlung in Grünflächen nicht sinnvoll erscheint, sind alternativ Radverkehrsanlagen vorzusehen.
- dass als potenzielle Standorte vorrangig bereits versiegelte Flächen in Frage kommen.
- dass die Quartiersparkhäuser geeignet sein sollten, als Standorte für Mobilitätsstationen (Bezug: Drucksache A/16/4584-02) genutzt zu werden.
Ebenso soll geprüft werden, ob eine Aufstockung der vorhandenen kommunalen Parkhäuser möglich ist und wie es realisiert werden kann.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Prüfung ermittelt werden, ob die bestehenden nicht-städtischen Parkhäuser ebenfalls aufgestockt werden können.
Generell soll durch die Aufstockung vermieden werden, dass weitere Flächen durch die Errichtung von Parkhäusern versiegelt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Errichtung von Tiefgaragen zu prüfen, um so weitere Flächen im Stadtgebiet entsiegeln zu können. Zur Erstellung der Machbarkeitsstudie sind aktuelle, quartiersbezogene Zahlen zu erheben.
Für alle zu fassenden Beschlüsse sind die prognostizierten Auswirkungen auf das Klima zu überprüfen und diese Auswirkungen bei den jeweiligen Entscheidungen zu berücksichtigen.
