19.09.2019 - 3.3 Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäfts...

Beschluss:
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Beratung

Herr Beigeordneter Jürgen Schmidt erläutert den Mitgliedern des Schulausschusses die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Analog § 97 IV Schulgesetz, § 5 Schülerfahrkosten VO besteht ein Anspruch auf ein Schokoticket bei folgenden Wegstreckenentfernungen zwischen Wohnung und Schule (verkehrsübliche Fußstrecke), ggf. ist eine längere Strecke akzeptabel , wenn es sich hierbei um einen sichereren  Schulweg handelt.

 

- Primarstufe         2,0 km

- Sekundarstufe I 3,5 km

- Sekundarstufe II 5,0 km

 

Her Schmidt erläutert die bisherige Vorgehensweise zur Festlegung des Entfernungsgebietes einer Schule. Vor Jahren wurden auf dem Stadtplan durch „Einzeichnen" die maßgeblichen Wegstrecken festgelegt.

 

Die vertragliche Grundlage seit 2002 besteht darin, dass abhängig von Schüler*innenzahl Pauschalzahlung an STOAG erfolgen. Es wurden ca. 25.000 Schüler*innen für eine Pauschale von ca. 2 Mio. €/Jahr befördert. Die verbilligten Schokotickets sind für Schüler*innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Die Kündigung des Vertrages ist 3 Monate zum Schuljahresende möglich.

 

In letzter Zeit nahmen Nachfragen und Einschätzungen von Eltern auf bestehende Ansprüche / Ungerechtigkeiten / Ansprüche von Nachbarn zu (z. B. durch Änderungen bei Verkehrswegen in den  letzten Jahren).

 

Hieraus resultierte im Frühjahr die Entscheidung im Fachdezernat eine objektive und gerechte Entfernungsmessung durchzuführen. Hierzu wurde auf die digitalen Medien / Software Google Maps zugegriffen.

 

Die Schulsekretariate erhielten den Auftrag, alle Schokotickets zu überprüfen, insgesamt 5.220 mit folgendem Ergebnis:

 

 Korrekturbedarf 745

 Standardabmeldung Ende Schuljahr 2018/19 159

 Korrektur (sicherer Schulweg)        20

                     Überschreiten der Distanzgrenze    566

 

Herr Schmidt räumt ein, dass es sinnvoll gewesen wäre, die Ergebnisse der Distanzüberprüfung zunächst in der Verwaltungsführung zu diskutieren und dort eine Entscheidung zu treffen. Stattdessen wurden Informationen über zu korrigierende Fälle (566) vom Schulbereich an die STOAG weitergeleitet. Diese hat daraufhin den 138 Realschülern zum 31.08.2019, und den sonstigen 453 Schülern zum 30.09.2019 das Schokoticket gekündigt. Es ist verständlich, dass sich daraus eine öffentliche Verärgerung und Diskussion ergeben hat, da die Zeitschiene deutlich zu kurz für Eltern / Schüler*innen war, um sich auf Veränderungen einzustellen.

 

Folgende Ergebnisse haben sich aus der nachgehenden Diskussion der Verwaltungsführung ergeben:

 

 Erneute Durchführung einer Distanzmessung durch den Bereich 5-2/ Geoinformation und Kataster mit noch genauere Messmethoden die durch die Betrachtung aller Einzelfälle einen hohen zeitlichen Aufwand verursachen

 Sicherstellung einer ausreichenden Zeit für Eltern und Schüler*innen, die sich auf evtl. Anpassungen einstellen wollen

 Vorschlag: Übergangsphase von knapp zwei Jahren bis Ende Schuljahr 2020/2021, in der Zeit erhalten die bisherigen Inhaber*innen eines Schokotickets auf Wunsch auch weiterhin das Ticket

 kurzfristige Info an alle Betroffenen aufgrund der Kündigungen zum 31.08.19 bzw. 30.09.19 (nach SchulA)

 Verwaltungsführung geht davon aus, dass dafür keine weiteren Kosten für die Stadt Ob. entstehen, Gespräche mit der STOAG sind noch abzuschließen,

ggf. Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Stadt Ob. und STOAG (Prüfung wird eingeleitet)

 Änderungen bei den organisatorischen Abläufen

(Verlagerung der Distanzprüfungen von Schulsekretariaten auf Bereich Schule i. V. m. Bereich 5-2)

 Festlegung / Konkrete Absprachen zur Kommunikation und zu zeitlichen Abläufen mit allen Beteiligten für die Zukunft

 

Frau Hausmann-Peters teilt mit, dass sie von vielen Seiten angesprochen wurde und die gestellten Fragen nicht beantworten konnte. Es wäre hilfreich gewesen, den gerade dargestellten Sachstand gehabt zu haben. Sie erkundigt sich, ob die StOAG geringere Finanzleistungen bekommen hätte, wenn die 566 Schüler*innen rausgefallen wären. Des Weiteren erkundigt sie sich, warum die Überprüfung der Wegstrecken so lange dauert.

 

Frau Oberste-Kleinbeck erklärt, dass die Kritik an der Vorgehensweise der Verwaltung sehr laut war. Nun ist Abhilfe mit der Regelung des Bestandsschutzes bis Ende des Schuljahres 2020/2021 geschaffen worden. Sie bittet um entsprechende Änderung des Antrags.

 

Herr Kirschner erkundigt sich nach dem Grund für die frühere Kündigung der Schokotickets für Realschulkinder.

 

Frau Gödderz regt an, eine sachliche Diskussion zu führen und nicht mehrere Dinge zu vermischen. Im Rahmen von Klimaschutz sollte man das Thema reformieren.

 

Frau Boos, sowie Herr Benter erkundigen sich, ob sich der Pauschalbetrag an die StOAG bei geringeren Schüler*innenzahlen verringert.

 

Herr Schmidt teilt den Mitgliedern des Schulausschusses mit, dass der Pauschalbetrag auf den Zahlen aller Schüler/innen in Oberhausen basiert. Die jetzige Situation gibt der Verwaltung die Gelegenheit über die Pauschale nachzudenken. Man werde sich mit diesem Punkt beschäftigen und mit der StOAG Gespräche führen. Die Überprüfung der 566 Fälle dauert so lange, da der Bereich Geoinformationen und Kataster pro Fall ca. 1-2 Std. benötigt und diese Aufgabe parallel zu dem Tagesgeschäft abgearbeitet werden muss. Mit welcher Begründung den Realschüler*innen einen Monat früher durch die StOAG gekündigt wurde ist der Verwaltung nicht bekannt. Insgesamt wurden 159 Tickets gekündigt, weil diese SuS nicht mehr ihre bisherigen Schulen besuchen.

 

Über den geänderten Antrag von Frau Oberste-Kleinbeck wird ohne Votum formal vorberaten.