29.08.2019 - 3 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungPro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für Frau Schreiber-Eitschberger ist die Dringlichkeit der Entscheidung nicht erklärlich, es hätten alle beteiligt werden müssen. Weiterhin beanstandet sie die Höhe der Kosten für die Rechtsberatung und des Brandschutzgutachtens.

Herr Werntgen-Orman entgegnet, dass die Dringlichkeit gegeben war, weil Förderzeiträume zwingend einzuhalten waren und erklärt die Kostensteigerung mit den erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe.

Herr Koch, Ratsmitglied, möchte die Gründe für die Rechtsberatung erfahren.

Herr Werntgen-Orman teilt mit, dass bei EU-weiten Ausschreibungen die Rechtssicherheit  zu gewährleisten ist. Dies bestätigt auch Herr Jehn und führt ergänzend aus, dass die Vergabeverfahren immer komplexer werden, und die Rechtsberatungsergebnisse dieser Maßnahme auch für zukünftige Projekte verwendet werden können (Frage von Frau Schreiber-Eitschberger).

Herr Flore sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für eine Dringlichkeitsentscheidung. Er weist allerdings auf den Modellcharakter der Maßnahme hin und will diese rechtssicher abgewickelt wissen.

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Beschluss

Der Umweltausschuss hat die Vorlage B/16/4899-01 mehrheitlich zustimmend vorberaten.

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