08.07.2019 - 6 Dezernatsverteilungsplan gültig ab 08.07.2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass auf der rechten Seite im Kästchen der Jugend- und Auszubildendenvertretung ein „NN“ steht, da erst im Juni 2019 die Neuwahlen für dieses Gremium stattgefunden haben.

Das neu gewählte Gremium hat sich nun auch hinsichtlich des Vorsitzes verständigt.

Gewählt wurde „Melissa Kubiak“ als Vorsitzende der JAV.

Insoweit ist ihr Name auch in den Dezernatsverteilungsplan aufzunehmen.

Die zusätzlichen Aktualisierungsbedarfe werden nach der Ratssitzung vorgenommen. Dazu gehören die Ergänzungen der Namen durch die Herren Beig. Schmidt beim Dezernat 3 und Jehn beim Dezernat 4.

Über die Textziffer 1 beschließt der Rat gemäß § 73 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Änderung der Geschäftsverteilung der Beigeordneten ab dem 8.7.2019. Mit der Textziffer 2 erfolgt der Beschluss über die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters im Verhinderungsfall des allgemeinen Vertreters. Die Regelung der Vertretung in den einzelnen Dezernaten unter der Textziffer 3 nimmt der Rat zur Kenntnis.

Stadtv. Karschti hält nichts von der Trennung der Bereiche Planung und Bauordnung.

OB Schranz weist darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine neue Variante handelt. Er sieht darin eine sinnvolle Lösung, die jedoch nicht in Stein gemeißelt ist.

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Beschluss

Rat der Stadt - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss über die Textziffer 1:

 

" Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 73 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die nachfolgende Änderung der Geschäftsverteilung der Beigeordneten ab dem 08.07.2019 entsprechend der anliegenden Übersicht."

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss über die Textziffer 2:

 

" Die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters im Falle der Verhinderung des allgemeinen Vertreters beschließt der Rat der Stadt gemäß § 68 (1), Satz 2 und 3 GO NRW wie folgt:

 

1. Herr Tsalastras

2. Dezernat 4

3. Herr Motschull

4. Dezernat 3

5. Frau Lauxen"

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Regelung der Vertretung in den einzelnen Dezernaten in der Textziffer 3 wie folgt zur Kenntnis:

 

"Der Rat der Stadt nimmt die Regelung der Vertretung in den einzelnen Dezernaten wie folgt

zur Kenntnis:

 

                          Leitung              Vertretung

 

Dezernat 0 /    Herr Schranz   Herr Güldenzopf

Verwaltungsführung

 

Dezernat 0 /

Strategische Planung und

Stadtentwicklung   Herr Güldenzopf  Dezernat 4

 

Dezernat 1 / Finanzen   Herr Tsalastras  Dezernat 3

und Kultur

 

Dezernat 2 / Soziales,  Herr Motschull   Frau Lauxen

Bauen, Wohnen und Recht

 

Dezernat 3 / Familie, Schule,  NN    Herr Tsalastras

Integration und Sport

 

Dezernat 4 / Bürgerservice,  NN    Herr Güldenzopf

öffentliche Ordnung, Personal

und IT

 

Dezernat 5 / Umwelt, Gesund- Frau Lauxen   Herr Motschull

heit und Mobilität

 

 

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Anlagen zur Vorlage