08.07.2019 - 3 Wiederwahl eines Beigeordneten sowie erneute Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen auf eine offene Abstimmung gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW verständigt. Der Ordnung halber stellt OB Schranz aber auch hier in der Sitzung die Frage, ob jemand beabsichtigt, der offenen Abstimmung zu widersprechen? Er stellt fest, dass ist nicht der Fall. Die Verwaltung schlägt Herrn Tsalastras vor.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (einfache Mehrheit). Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht.

Stadtv. Karschti merkt an, dass mit der Wahl der Beigeordneten zugleich eine Strukturänderung in der Aufgabenverteilung verbunden ist. Diese Diskussion hätte er sich vor den Wahlen gewünscht. Zu berücksichtigen ist ferner, dass es eine zusätzliche Stelle geben wird, die nicht unter den Grundsatz der Sparsamkeit fällt und der Verwaltungsvorstand mit einer Ausnahme ausschließlich aus Männern besteht.

OB Schranz teilt mit, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle nicht stattgefunden hat. Eine bestehende Stelle wird verändert. Die Hauptsatzung sieht die Möglichkeit vor, sechs Beigeordnete zu wählen. Diese Anzahl wird nicht ausgeschöpft.

Er ist zuversichtlich, dass die Bemühungen, alle Gruppen und Fraktionen über die eingegangenen Bewerbungen in Kenntnis zu setzen, zu einer Erleichterung der Entscheidung geführt haben.

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Beschluss

Rat der Stadt wählt mit Mehrheit, mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der FDP im Rat, BOB im Rat, der Stimme der Stadtv. Frau Walther und des Oberbürgermeisters jedoch  gegen die Stimmen der LINKE LISTE Fraktion und der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion mit der Textziffer 1 die nachfolgend genannte Person für eine weitere Wahlzeit zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen und fasst mit demselben Abstimmungsverhalten folgende Beschlüsse über die Textziffern 2 und 3:

 

"Der Rat der Stadt

 

1. wählt Herrn Apostolos Tsalastras mit Wirkung vom 01.11.2019 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für eine weitere Wahlzeit zum Beigeordneten der Stadt Oberhausen,

 

2. beschließt, Herrn Apostolos Tsalastras erneut zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Erster Beigeordneter) zu bestellen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW),

 

3. beschließt, Herrn Apostolos Tsalastras erneut zum Stadtkämmerer zu bestellen (§ 71 Abs. 4 GO NRW)."

 

1.Beig. und StK. Tsalastras bedankt sich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und nimmt die Glückwünsche entgegen.

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Ernennungsurkunde erst im Oktober 2019 ausgehändigt wird, da die laufende Wahlzeit am 31.10.2019 endet.