06.06.2019 - 4 Luftqualität 2018 - Ergebnisse der Luftqualität...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Da Oberhausen mit 46 μg/m³ weiterhin über dem NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ liegt, erbittet Herr Blanke einen Sachstand zum Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen Oberhausen.

Herr Flore möchte außerdem wissen, ob es schon Urteile zu den Grenzwerten der durch den Bundestag verabschiedeten 13. Änderung des Bundesemmissionsschutzgesetzes gibt.

Herr Motschull teilt mit, dass es zum Klageverfahren keinen neuen Sachstand gibt. Die neue Gesetzgebung, zu der es noch keine Urteile gibt, berücksichtigt die Verhältnismäßigkeit. Entsprechend könnte es so sein, dass bei einer geringen Überschreitung des Grenzwertes von bis zu 10 % keine Fahrverbote ausgesprochen werden müssen. In diesem Fall muss die jeweilige Kommune jedoch nachweisen, dass sie alle anderen in Frage kommenden Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung geprüft bzw. umgesetzt hat. Frau Lauxen ergänzt, dass in den Verfahren gegen Aachen (mündliche Verhandlung am 31.07.2019), Bonn (01.08.2019) und Köln (12.09.2019) mit einer Grundsatzentscheidung gerechnet wird, die auch für die anderen verklagten Kommunen in NRW richtungsweisend sein wird.

Herr Karschti möchte die Hintergrundbelastung und die Werte an anderen Stellen außer den Hotspots zahlenmäßig belegt sehen. Weiterhin fragt er an, ob die Verwaltung beim Land Einfluss auf den Umleitungsverkehr auf der Mülheimer Straße nehmen kann.

Frau Lauxen erklärt, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf Umleitungen über die Mülheimer Straße bei Autobahn-Staus nehmen kann, da es sich um eine Bundesstraße handelt. Außerdem erläutert sie, dass der Anteil der Hintergrundbelastung durch Stickoxide in Oberhausen ca. 30 % bis 40 % beträgt. Messstellen des LANUV zur Bestimmung dieser gibt es in NRW insgesamt 37, allerdings befinden sie sich nicht auf Oberhausener Stadtgebiet. In Kürze wird es eine Dienstbesprechung mit der Bezirksregierung geben, in der LKW-Fahrverbote und andere Reglementierungsmöglichkeiten besprochen werden. Frau Lauxen sagt außerdem zu, der Niederschrift eine Aufstellung der Messstationen beizufügen. Herr Opdenhövel stellt klar, dass Entscheidungen über kurzfristige Maßnahmen wie Tempo 30 oder LKW-Fahrverbote nicht durch die Verwaltung entschieden werden, sondern in den Ausschüssen.

Herr Flore erläutert, dass die Einführung einer 30er-Zone nur nach Beschlusslage erfolgen darf und kein laufendes Geschäft der Verwaltung ist.

Herr Blanke merkt an, dass jedes Mittel Recht sei, um von den hohen NO2-Werten herunter zu kommen, egal ob an Hotspots oder an anderen belasteten Stellen.

Herr Bandel wirft ein, dass Oberhausen die Unterschreitung des Grenzwertes an der Mülheimer Straße längere Zeit nicht erreichen wird, aber auf einem guten Weg ist, da die Werte sowohl an der kontinuierlichen Messstation als auch am Passivsammler langsam zurückgehen. Dabei fordert er aber auch, nicht in den Bemühungen nachzulassen und bittet auch die Werte an anderen Messstellen zu berücksichtigen.

Frau Rolf weist darauf hin, dass Gegenstand des jährlichen Berichts zur Luftqualität des LANUV die Präsentation der Messergebnisse des Luftqualitätsüberwachungssystems ist. Aus diesem Grund wird im UA jährlich über die Entwicklung der Messergebnisse auf der Mülheimer Straße berichtet. Im Bericht zur Luftqualität wird keine Verursacheranalyse vorgenommen, sodass im Bericht auch nicht auf den Anteil der Hintergrundbelastung an den gesamten Immissionen eingegangen wird. Das LANUV wird aber zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Oberhausen die Belastungssituation an weiteren Straßenabschnitten in Oberhausen ermitteln, eine entsprechende Verursacheranalyse durchführen und den Anteil der Hintergrundbelastung darstellen.

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Beschluss

Die Vorlage M/16/4724-01 wird durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage