28.05.2019 - 4 Aktueller SachstandEntwurf der Dienstanweisung ...

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Beratung

Herr Dezernent Schmidt nimmt Bezug auf die Ausführungen in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Nach verwaltungsinterner Abstimmung liegt nunmehr der überarbeitete Entwurf der Dienstanweisung über die Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen für den Bereich 5-6/Verkehrsplanung und Tiefbau der Stadt Oberhausen vor. Der Personalrat hat jedoch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens noch nicht abschließend Stellung genommen.

 

Da die fristgerechte Vorlage von Bauabrechnungen in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses immer schon thematisiert wurde, begrüßt Frau Stadtv. Jacobs die mit dem Entwurf einer neuen Dienstanweisung Bau vorgesehene Ausweitung der Vorlagepflicht für erstellte Bauabrechnungen bei der Rechnungsprüfung von bislang „spätestens zwei Monaten nach Schließung des Baukontos“ auf nunmehr „in der Regel spätestens sechs Monate nach mängelfreier Abnahme der Gesamtleistung“. Ihre Bedenken äußert Frau Stadtv. Jacobs jedoch hinsichtlich einer zur Aufgabenerfüllung notwendigen ausreichenden Personalausstattung.

 

Insbesondere mit Blick auf die vorausgegangenen Diskussionen in dieser Angelegenheit bezweifelt Herr Stadtv. Benter, ob die Fristverlängerung von zwei auf sechs Monate als Gewinn zu beurteilen ist. Soweit der vorliegende Entwurf der Dienstanweisung nur auf den Geltungsbereich von Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen des Bereiches Verkehrsplanung und Tiefbau (Straßenbauprogramm) ausgerichtet ist, erkundigt er sich nach dem zu erwartenden Zeitraum für die Erstellung einer Dienstanweisung für die übrigen Bauherrenbereiche der Verwaltung. Im Vergleich zur bislang gültigen Version stellt Herr Stadtv. Benter eine insgesamt „schlankere Fassung“ der neuen Dienstanweisung fest, in der zum Teil Definitionen entfallen sind.

 

Frau Stadtv. Walther stellt fest, dass eine Verbindlichkeit der neuen Dienstanweisung Bau für freischaffende Architekten und Ingenieure in der vorliegenden Entwurfsfassung nicht mehr vorgesehen ist. Ebenso hinterfragt Frau Stadtv. Walther den Inhalt der im Entwurf genannten Anlagen 1 bis 3.

 

Frau Janclas informiert, dass die nunmehr festzustellenden verschiedenen Änderungen in der Dienstanweisung das Ergebnis einer nochmaligen intensiven Auseinandersetzung mit dem Entwurf in der Fassung vom November 2018 sind. Wird in der Dienstanweisung zum Beispiel Bezug auf gesetzliche Bestimmungen genommen, ist eine nochmalige Erläuterung bzw. Aufführung dieser gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Die Dienstanweisung wurde dadurch „verschlankt“. Zu den angemahnten fehlenden Anlagen erklärt Frau Janclas, dass diese bereits Bestandteil der Fassung vom November 2018 waren und dass diese der Niederschrift nochmals beigefügt werden. Hinsichtlich der Aufbereitung der Bauakten hat es Abstimmungen mit dem Bereich Rechnungsprüfung gegeben. Fertiggestellte Bauabrechnungen werden nunmehr - soweit möglich - kontinuierlich dem Bereich Rechnungsprüfung zugeleitet (bisher für 15 Maßnahmen bis 2018). Frau Janclas muss in diesem Zusammenhang aber auch beklagen, dass die Aufbereitung der Bauakten aufgrund fehlender Kapazitäten zurzeit nur eingeschränkt vorgenommen werden kann.

 

Herr Dezernent Schmidt schlägt vor, die endgültige Fassung der Dienstanweisung für den Bereich Tiefbau nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Verfügung zu stellen. Den Entwurf einer Dienstanweisung für die restlichen Bauherrenbereiche stellt er für das erste Halbjahr 2020 in Aussicht.

 

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch hält als Ergebnis fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Vorlage über den aktuellen Sachstand „Entwurf der Dienstanweisung über die Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen des Bereiches 5-6/Verkehrsplanung und Tiefbau“ (Drucksache Nr. M/16/4743-01) zur Kenntnis genommen hat.

 

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Anlagen zur Vorlage

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