28.05.2019 - 3 Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.05.2019
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
Beratung
Herr Stadtv. Benter bedankt sich bei der Rechnungsprüfung und der Verwaltung für den vorliegenden Bericht. Die Tatsache, dass der Bericht nur 22 Hinweise enthält, ist ein positives Ergebnis und zeigt einen konstruktiven Umgang zwischen der Rechnungsprüfung und der Verwaltung mit klärungsbedürftigen Sachverhalten. Einen besonderen Dank richtet Herr Stadtv. Benter an die Verantwortlichen der Verwaltung im Hinblick auf die prognostizierte Zielerreichung eines Haushaltsausgleiches im Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 2 Mio. EUR. Hinsichtlich rückläufiger Fehlbeträge und einer verbesserten Investitionsquote schließt er sich dem formulierten Fazit zum Lagebericht an. Zum Hinweis 6 bemerkt Herr Stadtv. Benter kritisch, dass der Entwurf einer Neufassung der AGA nicht bereits vorausschauend eine Neustrukturierung der OGM GmbH berücksichtigt. Dies gibt Anlass zu der Annahme, dass der jetzige Entwurf nach Abschluss des Prozesses „Rückführung der OGM GmbH“ einer weiteren Überarbeitung bedarf. Zu den Themen der Wertberichtigung und Verjährung von Forderungen greift Herr Stadtv. Benter die Empfehlung 1 des Berichtes auf und fragt nach, warum die Umsetzung der bereits seit dem Jahr 2014 vorhandenen Entwurfsfassung einer Geschäftsanweisung zum Forderungsmanagement so lange dauert.
Frau Stadtv. Jacobs bedankt sich ebenfalls für den Bericht. Ausgehend von einem Fehlbetrag aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 281 Mio. EUR zeigen die Jahresfehlbeträge zwischen 2008 und 2016 eine rückläufige Tendenz. Insbesondere der Zufluss von Konsolidierungshilfen des Landes NRW in Form der Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen (rund 396 Mio. EUR) hat zur finanziellen Entlastung des Haushaltes beigetragen, sodass die Stadt Oberhausen ihre Handlungsfähigkeit zurückerlangt hat. Frau Stadtv. Jacobs merkt an, dass man den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft nicht außer Acht lassen darf. Bei aller Freude über den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von rund 2 Mio. EUR bleibt das Problem der „Altschulden“ bestehen. Insoweit sollten sich Herr Oberbürgermeister Schranz und Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras für einen „Altschuldenfonds“ einsetzen.
Frau Stadtv. Walther schließt sich ebenfalls dem Dank für den Bericht an. Bezug nehmend auf die Ausführungen zur Investitionsquote (Hinweis 4) fragt sie, ob den künftigen Jahresabschlüssen eine Darstellung - analog der Übersicht zu den Anlagen im Bau (Seite 64) - beigefügt werden kann, die deutlich macht, was die Investitionsförderungsprogramme, wie zum Beispiel das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz oder das Landesprogramm „Gute Schule 2020“, bewirken. Zum Hinweis 9 (Seite 18) erkundigt sich Frau Stadtv. Walther danach, was für die Liste der „Sondervergabestellen“ noch zu erarbeiten ist.
Herr Kawicki geht auf die Gründe ein, die den Entstehungsprozess einer neuen AGA beeinflussen. Bei der Neufassung dieses umfangreichen Regelungswerkes müssen alle Organisationseinheiten der Verwaltung mit einbezogen werden. In diesem Zusammenhang sind die Auswirkungen der „Rückführung der OGM GmbH“ auf die dann gegebene Organisationsstruktur und die damit einhergehenden Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Darüber hinaus macht die Neufassung der AGA auch eine Überprüfung bzw. Überarbeitung sämtlicher Dienst- und Geschäftsanweisungen erforderlich. Die personellen Kapazitäten für diese Arbeiten sind jedoch begrenzt.
Herr Stadtv. Koch verweist unter Beipflichtung von Herrn Stadtv. Benter darauf, dass die von OGM und Verwaltung gemeinsam genutzte Standardsoftware mit vorgegebenen Standardprozessen und Organisationsstrukturen arbeitet. Er appelliert an die AGA-Arbeitsgruppe, nicht auf die Eingliederung der OGM zu warten und erst dann deren Arbeitsabläufe und Strukturen zu übernehmen. Besser sei es, die Organisationsstruktur und Arbeitsabläufe schon jetzt so zu planen und zu beschreiben, wie sie von der SAP Software vorgegeben werden. Die andere Möglichkeit, die Software später an gewachsene Arbeitsabläufe anzupassen, sei sehr zeit- und kostenaufwändig.
Bezug nehmend auf Hinweis 7, wonach der Bereich Recht zurzeit einen Entwurf für eine Neufassung der Aktenordnung aus dem Jahre 1968 fertigt, erkundigt sich Herr Stadtv. Benter nach einer Zeit-/Zielplanung.
Während Herr Kawicki den Beginn der Entwurfsfassung durch den Bereich Recht bestätigt, thematisiert Herr Dezernent Schmidt die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Aspekte der Digitalisierung. Vor dem Hintergrund, dass sich alle Kommunen mit der Nutzung elektronischer Medien und Kommunikationsmittel sowie der elektronischen Aktenführung befassen müssen, werden diesbezüglich Rahmenbedingungen in einer Arbeitsgruppe des Personalausschusses des Deutschen Städtetages entwickelt. In der Zusammenarbeit mit allen Städten geht es um die Gestaltung elektronisch nachvollziehbarer und kostengünstiger Prozesse.
Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras greift die Frage nach der Verzögerung für die Einführung einer bereits seit 2014 im Entwurf vorhandenen Geschäftsanweisung zum Forderungsmanagement auf. Demnach war die Schaffung der SAP-technischen Voraussetzungen mit einem großen Zeitaufwand verbunden und erforderte hinsichtlich der Erfassung von Verjährungsdaten auch nachgehend noch manuelle und zeitaufwendige Anpassungen. In diesem Zusammenhang betont Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras die Verantwortlichkeit bzw. Zuständigkeit der übrigen Dienststellen für die Beurteilung der Werthaltigkeit von Hauptforderungen. Entsprechende Informationen durch die Fachverwaltungen bedingen eine zeitgerechte Bearbeitung der korrespondierenden Nebenforderungen in der Finanzbuchhaltung. Zudem bedarf es vor der Veröffentlichung der Geschäftsanweisung zum Forderungsmanagement der Lösung von organisatorischen Umsetzungsproblemen.
Des Weiteren stellt Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras den Ausweis der Investitionsquote, differenziert nach den verschiedenen Investitionsförderungsprogrammen, in den künftigen Jahresabschlüssen in Aussicht. Allerdings kann eine entsprechende Darstellung erst mit dem Jahresabschluss für das Jahr 2019 erfolgen, da der Jahresabschluss für das Jahr 2018 bereits fertiggestellt ist.
Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras nimmt den Dank der Ausschussmitglieder zum Jahresabschluss 2017 entgegen. Sowohl die Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen als auch eigene Konsolidierungsmaßnahmen haben zu dem guten Ergebnis in Form des Jahresüberschusses geführt. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Haushaltssanierung der Stadt Oberhausen werden jedoch weiterhin maßgeblich von Altschulden und dem Ausweis eines negativen Eigenkapitals beeinflusst. In diesem Zusammenhang finden Möglichkeiten zur Minimierung des Zinsänderungsrisikos Berücksichtigung. Insgesamt gilt es, die Altschuldenproblematik mit anderen Kommunen gemeinsam anzugehen und auch unter Einbeziehung der Bundesebene lösungsorientiert zu kommunizieren.
Nach Auskunft von Frau Redenbach wird zurzeit der Entwurf einer Liste der „Sondervergabestellen“ mit dem Bereich Rechnungsprüfung abgestimmt. Dazu ergänzt Herr Icking, dass die Liste als Kontrollinstrument für die gesamte Verwaltung nutzbar gemacht werden soll.
Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch fasst zusammen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 (Drucksache Nr. B/16/4593-01) einstimmig wie folgt beschlossen hat:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2017. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2017 in Höhe von 1.804.687,32 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4).
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
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1,2 MB
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14,3 kB
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