01.04.2019 - 26.12 Resolution der SPD-Fraktion im Rat: „Für den Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Bongers erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Sie hält die Stichwahl bei der Wahl der Oberbürgermeister für ein Instrument der Demokratie, das sich bewährt hat und zu einer höheren Legitimation der Gewählten geführt hat. Eine Abschaffung befürwortet sie ebenso wenig wie den Neuzuschnitt der Wahlbezirke. Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an Nicht-Deutschen und Nicht-EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben, würden dadurch unnötig vergrößert. Das betrifft Wahlbezirke, in denen Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage kein Wahlrecht bei der Kommunalwahl besitzen.

 Stadtv. Benter erinnert sich nicht daran, dass es in Oberhausen je zu einer Stichwahl gekommen sei. Dennoch hat bisher niemand den Eindruck vermittelt, dass die Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2009 nicht hinreichend demokratisch legitimiert war. Die Akzeptanz der Bürger bei einer Stichwahl ist gering, denn nachweislich liegt die Wahlbeteiligung beim zweiten Wahlgang deutlich unter dem ersten Wahlgang. Was die Einteilung der Wahlbezirke anbelangt, so hält er es für nachvollziehbar, sich bei der Zuordnung der Wahlbezirke an den möglichen Wählerinnen und Wählern zu orientieren und nicht an den Einwohnern. Er befürwortet die vorgesehene Änderung des KWahlG.

Stadtv. Karschti signalisiert Zustimmung zu dem Antrag der SPD-Fraktion und stellt sich damit hinter die kleinere Fraktionen und Gruppen, die eine Stichwahl befürworten.

Stadtv. Runkler bestätigt das Sinken der Wahlbeteiligung bei Stichwahlen. Gleichzeitig ist jedoch gegenüber der Ursprungswahl die absolute Zustimmung für den gewählten Kandidaten gestiegen und damit rein zahlenmäßig auch die demokratische Legitimation. Was den Zuschnitt der Wahlkreise anbelangt, so ist er davon überzeugt, dass man das Wahlrecht nur aus besonders guten Gründen ändert, weil man Menschen nicht zumutet, sich ständig neu zu orientieren und neue Wahllokale aufzusuchen. Er hält eine gewisse Konservativität beim Zuschnitt von Wahlkreisen für den richtigen Weg. Insgesamt kann er der Resolution zustimmen, auch wenn er nicht jeden Satz der Begründung teilt.

Stadtv. Dr. Goeke stellt sich die Frage, wem die Abschaffung der Stichwahl nutzt. Dadurch, dass die Stimmen der kleinen Parteien hinten rüber fallen, ergibt sich häufig die Situation, dass man mit 30 % einen Kandidaten durchbringen kann. Ein Neuzuschnitt der Wahlbezirke könnte für Oberhausen bedeuten, dass Wahlbezirke im Oberhausener Süden und in Osterfeld flächenmäßig größer werden. Bleibt es jedoch weiter bei 29 Wahlbezirken, würde der Oberhausener Norden rund um den Hiesfelder Wald gewinnen.

Frau Stadtv. Bongers hält es für ein schlechtes Zeichen, die Nicht-EU-Bürger außen vor zu lassen. Dadurch kommt es nach ihrer Auffassung zu einer Verzerrung der Größen der Wahlkreise und führt zu einer Verfälschung der Arbeitsbelastung, denn auch die Nicht-EU-Bürger haben Fragen, die es zu beantworten gilt. Außerdem liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass sich diese Menschen noch weniger integriert fühlen, als bisher.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

"Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt. Sie wurde erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft.

 

Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten.

 

So wurden zum Teil Kandidaten mir weniger als 33 Prozent der Stimmen zum (Ober)Bürgermeister bzw. zur (Ober)Bürgermeisterin gewählt.

 

Anders ausgedrückt: Rund 70% der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ (Ober)Bür­germeisterin / „ihren“ (Ober)Bürgermeister nicht gewählt.

 

Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger. Zudem würde die Abschaffung der Stichwahl bei einer immer weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor öffnen.

 

Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt.

 

Die niedrigere Wahlbeteiligung in der Stichwahl wird durch die in der Stichwahl be­schränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf die in der Stichwahl obsiegende Kandidatin oder Kandidaten entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang.

 

Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Stichwahl bewährt hat. Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt hat, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten.

 

Die Möglichkeit zur Stichwahl ermöglicht den Wählerinnen und Wählern, stärker als bei nur einem Wahlgang mit einfacher Mehrheit präferenznäher zu wählen. Gerade dieser Vorteil ist für Anhänger kleinerer Parteien, Verbünde oder Bürgerinitiativen nicht von der Hand zu weisen. Diese könnten auf diese Art und Weise ihre Stimmen aus dem ersten Wahlgang im Stichwahlgang erneut auf einen von ihnen favorisierten Kandidaten übertragen. So würde nicht nur die demokratische Legitimation durch die dann bestehende absolute Mehrheit erhöht, sondern auch der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

 

Die Stichwahl sichert den Stimmwert der Bürgerinnen und Bürger, die sich im ersten Wahlgang für einen unterlegenen Kandidaten ausgesprochen haben, indem diese sich erneut zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs entscheiden können.

 

 

Auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke wird abgelehnt.

 

Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an Nicht-Deutschen und Nicht-EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben, unnötig vergrößert werden.

 

Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem „abgehängten“ Stadtteil zu leben. Durch die ge­plante Änderung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrem Ratskandidaten Kontakt aufzunehmen, durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird.

 

Gerade diese Wahlbezirke bedürfen aufgrund ihrer sozialen Struktur einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Ratskandidatinnen und Kandidaten.

 

Gerade die Kommunalpolitik lebt davon, dass jeder Einwohner „seine“ Kandidatin oder „seinen“ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann, denn auf keiner anderen Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommunalen Ebene.

 

Hierin ist auch der Grund zu sehen, warum in allen anderen Flächenländern Deutschlands ebenfalls alle Einwohner bei der Bestimmung der Wahlbezirksgröße mitzählen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Landesregierung auf:

 

1. Auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.

 

2. Auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 2 KWahlG, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU Ausländer bei der Berechnung der Ein­wohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=131965&selfaction=print