01.04.2019 - 14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende, durch den Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied, Wolfgang Große Brömer, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/16/4455-01) vom 27.02.2019:

 

Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.176.320,00 EUR im Finanzplan 2019 bei dem Produkt 080105 „Hallen- und Freibäder" zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2019 ergeben sich nicht.

 

Finanzposition Bezeichnung  Betrag

 7230.00 Erstattungen an verbundene 1.176.320,00 EUR

  Unternehmen

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2019.

 

Oberhausen, 27.02.2019 Oberhausen, 27.02.2019

 

gez. Daniel Schranz gez. Wolfgang Größe Brömer

Oberbürgermeister Ratsmitglied

 

 

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