01.04.2019 - 8 1. Änderungsatzung zur Betriebssatzung für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht bei der 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen auf folgenden redaktionellen Fehler aufmerksam:

Es muss in Artikel 1 heißen: § 2 Abs. 5 wird um den folgenden Satz 2 ergänzt

und nicht um die folgenden Sätze 2 und 3.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig unter Berücksichtigung einer redaktionellen Änderung in Artikel 1 der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt hat am 01.04.2019 folgende Änderungssatzung zur

Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen beschlossen:

 

Art. 1

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Betriebsleitung der ASO Alteneinrichtungen setzt sich aus maximal zwei vom Rat der Stadt bestellten Mitgliedern zusammen. Sofern die Betriebsleitung aus zwei Mitgliedern besteht, wird ein Mitglied vom Rat der Stadt zum/zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. Ihre/Seine Stimme gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

 

§ 2 Abs. 5 wird um den folgenden Satz 2 ergänzt:

Die Betriebsleitung vertritt die ASO Alteneinrichtungen gemeinsam nach Außen, es sei denn, dass es sich um Angelegenheiten handelt, die einem/einer Betriebsleiter/in durch Dienstanweisung des/der Oberbürgermeisters/in nach § 2 Abs. 4 EigVO NRW zur alleinigen Verantwortung übertragen sind.

 

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt am 16.04.2019 in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=131894&selfaction=print