01.04.2019 - 24.1 Bebauungsplan Nr. 736 - Friesenstraße / Mecklen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Verfahrensgebiet zu verkleinern (siehe Punkt I).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017

(BGBl. I, S. 3634).

 

2.      Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 736 - Friesenstraße / Mecklenburger Straße - vom 11.02.2019 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (inkl. Umweltbericht).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017

(BGBl. I, S. 3634).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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