25.03.2019 - 9 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW: „...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti zeigt auf, dass Anregungen oder Beschwerden nach § 24 GO NRW den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit verschaffen, sich an ein Gremium wie den Hauptausschuss zu wenden, der sich daraufhin mit ihrem Anliegen befasst. Vorliegend geht es u.a. um die Prüfung, ob die geplanten Straßenbaumaßnahmen in dem vorgesehen Umfang auch tatsächlich wirtschaftlich notwendig sind. Die Verwaltung hat in dieser Angelegenheit einen Ermessensspielraum. Er wirbt daher dafür, dem Antragsbegehren der Petenten zuzustimmen.

Stadtv. Mellis weist darauf hin, dass ein Bestandteil der Anregung der drei Bürgerinnen und Bürger u. a. die Einbindung in Entscheidungsprozesse ist. Auf dieses Begehren nimmt die Vorlage keinen Bezug. Es wird auf Beteiligungsprozesse wie Bürgerversammlungen hingewiesen, jedoch ist es nach seiner Auffassung ein Unterschied, ob der Bürger in einen Beteiligungsprozess oder Entscheidungsprozess eingebunden wird.

Stadtv. Runkler macht darauf aufmerksam, den Änderungsantrag zur Erhebung von KAG-Beiträgen, dem der Rat im Dezember 2018 zugestimmt hat, mit initiiert zu haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass entgegen der bisherigen Praxis nach Durchführung der Bürgerbeteiligung das zuständige Ratsgremium erneut über das Ausmaß der Maßnahme abstimmt. Bei den Richtlinien hat die Verwaltung Spielraum. Deshalb schlägt er vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, indem der Hauptausschuss heute feststellt, dass „die Anregungen aufgegriffen werden“. Das schließt nicht aus, dass sich die Verwaltung in der Vergangenheit korrekt verhalten hat. Es zeigt aber auch, wo politisch etwas genauer hingeschaut werden müsste.

OB Schranz hält fest, dass es drei verschiedene Möglichkeiten für eine Beschlussfassung gibt: 1. dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, 2. dem Vorschlag von Stadtv. Karschti und damit den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu folgen oder 3. den Vorschlag von Stadtv. Runkler aufzugreifen und die Formulierung dahingehend zu ändern, dass die Anregungen aufgegriffen werden.

Frau Stadt. Stehr hält es für angemessen, die Anregung von Stadtv. Runkler aufzugreifen, da die Kommunen nur geltendes Recht umsetzen.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Ratsgruppe Offen für Bürger folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Anregungen aufgegriffen werden."

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Anlagen zur Vorlage