21.03.2019 - 1.1 Antrag DIE LINKE.LISTE FraktionAussetzung der S...

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Beratung

Herr Stadtv. Dr. Goeke erläutert den Antrag der Linke.Liste-Fraktion.

Herr Stadtv. Bruckhoff erläutert, dass er den Beschlussvorschlag Nummer 1 für rechtswidrig hält und meldet daher Beratungsbedarf an.

Herr Stadtv. Runkler weist zum Punkt zwei darauf hin, dass der Rat dieses in der Sitzung im Dezember bereits beschlossen hat, allerdings in Verbindung mit der Aufforderung nach einer Kompensation für Kommunen. Des Weiteren bittet er die Verwaltung um rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des ersten Punktes.

Herr Stadtv. Tüzün verweist darauf, dass es im Planungsausschuss einen Bericht dazu geben soll und bittet Herrn Motschull, darauf einzugehen, damit alle Mitglieder des Ausschusses informiert sind.

Herr Stadtv. Große Brömer weist darauf hin, dass die Kosten bestehen bleiben und nur anders verteilt werden müssen und stellt die Frage, wie eine gerechte Verteilung möglich ist. Er stellt dar, dass die Stadt Oberhausen als arme Kommune sich solche Ausgaben nur leisten kann, wenn Kompensationsmittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wird die Stadt Oberhausen Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr im bisherigen Umfang tätigen können.

Frau Stadtv. Wittmann weist darauf hin, dass es das falsche Signal wäre, ein solches Projekt nicht durchzuführen und stellt dar, dass eine solche Maßnahme wichtig ist, um die Infrastruktur langfristig zu verbessern. Sie verweist auf die Bemühungen der Landtagsfraktion der Grünen, die ein Koalitionspapier verfasst hat, dass gutachterliche geprüft werden soll, wie eine faire und transparente Regelung aussehen kann. Frau Stadtv. Wittmann führt aus, dass ihre Fraktion den Antrag in der Form nicht mittragen kann. Des Weiteren bittet sie um Informationen, warum der Planungsausschuss nicht berücksichtigt worden ist.

Herr Beig. Motschull verweist auf einen Hinweis des Ministeriums für Heimatkunde, dass Gesetze bis zu ihrem Außerkrafttreten anzuwenden sind. Nach der derzeitigen Regelung handelt es sich um eine Soll-Regelung, die eine Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen impliziert. Herr Beig. Motschull hält es daher für unrechtmäßig, auf die Beiträge zu verzichten.

Herr Stadtv. Dr. Goeke verweist darauf, dass die Linke.Liste-Fraktion sich nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Aussetzung ausgesprochen hat, um für beispielsweise ein Jahr die Eintreibung aussetzt und danach erhebt, soweit es bis dahin keine andere Regelung gibt.

Herr Stadtv. Runkler verweist darauf, dass es Fristen gibt, die möglicherweise eine Aussetzung verhindern können. Des Weiteren schlägt er vor, den Punkt 2 aufgrund des Beschlusses des Rates im Dezember abzuhaken.

Herr Beig. Motschull stellt dar, dass die Festsetzungsverjährung vier Jahre beträgt und daher durchaus Spielraum für die Verwaltung besteht.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss berät den Antrag ohne Votum vor.

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