13.03.2019 - 3.1 Förderung von Spielplatzaktivitäten 2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Jugendhilfeausschuss fasst ohne Wortmeldung einstimmig den Beschluss:

 

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Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt Mittel zur Förderung von Spielplatzaktivitäten wie folgt an die Träger auszuzahlen:

 

Ruhrwerkstatt e. V.    4.940,00 EUR

SJD „Die Falken"   5.210,00 EUR

 

     10.150,00 EUR

 

Seit dem Haushaltsjahr 2017 befinden sich die Mittel (10.150,00 EUR) im Auftrag 310006050300 (Jugendarbeit/Jugendschutz), Sachkonto 531830. Durch die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendförderplans stehen diese Mittel seit dem Haushaltsjahr 2019 im Auftrag 310006050306 (Kinder- und Jugendförderplan), Sachkonto 531803 (Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - mobil) zur Verfügung.

 

 

Die Auszahlung erfolgt unter der Auflage, dass die vom Jugendhilfeausschuss vom 05.05.1993 beschlossenen Richtlinien für die Inanspruchnahme von Mitteln für Aktivitäten auf den Kinderspielplätzen eingehalten werden.

 

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Anlagen zur Vorlage