18.02.2019 - 14 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/20 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110% der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Die mit der 110 %igen Übernahme der Trägeranteile verbundenen Aufwendungen wurden bei der Haushaltsplanung 2019 unter dem Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 36.303.580 EUR berücksichtigt.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016 (Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01)."

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