18.02.2019 - 29.4 Bebauungsplan Nr. 699- Emmericher Straße / Wese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Mellis verweist  auf die  Zeile 136 ff. und teilt mit, dass eine öffentliche Anhörung (Bürgerversammlung) nach Ziff. 3.2 im Rahmen des B-Planverfahrens nicht stattgefunden hat. Wenn Bürger mit über 1,5 Mio. € an den Kosten beteiligt werden sollen, ist eine Bürgeranhörung unabdingbar.

Stadtv. Nowak zeigt am Beispiel der Weseler Straße auf, dass Planung auch auf die Begeisterung der Anwohner stoßen kann. Warum macht man bei der Emmericher Straße so vieles anders, so seine Frage.

Frau Beig. Lauxen berichtet, dass es heute um die Straßenbegrenzungslinien geht. Ziel ist natürlich der Straßenausbau. Wie die Straße ausgebaut werden soll, ist der nächste Schritt. Zu der Straßenkonzeption gab es eine Bürgerversammlung. Die war durchaus kontrovers, aber der Diskussionsprozess befindet sich ja noch am Anfang. Insofern ist der Vorwurf nicht richtig, dass es keine Bürgerbeteiligung gegeben hat. Es hat sie gegeben und es werden auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger beteiligt.

Es war nicht die allgemeine Meinung, dass da zu viele Bäume und zu wenig Parkplätze hinkommen. Es gab auch viele, die gesagt haben: „Schön, dass unsere Straße endlich wieder eine Allee wird.“ Die Emmericher Straße ist eine geschützte Allee. In den letzten Jahren mussten Bäume gefällt werden, weil sie nicht mehr vital waren. Eigentlich hätten die Bäume längst nachgepflanzt werden müssen. Das hätte jedoch vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der Straße keinen Sinn gemacht. Die Bezirksregierung war darüber informiert.

Es handelt sich hier nicht um KAG-Beiträge, sondern um Beiträge nach dem Baugesetzbuch. Für die Bürger ist es unterm Strich das Gleiche. Von der Systematik ist es hingegen etwas anderes. An diesem Punkt darf man das nicht mit den Initiativen, die im Land gestartet sind, vermischen.

Frau BM Opitz merkt an, dass Geh- und Radwege eine Straße sicherer machen. Auch Straßenbäume haben die wichtige Funktion, dazu beizutragen, dass es weniger Wärme-Inseln in der Stadt gibt.

Stadtv. Real kann die Einlassung von Stadtv. Nowak nicht nachvollziehen, da es heute nur um die Straßenbegrenzung geht.

Stadtv. Karschti vertritt die Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger insbesondere auf dem Gebiet der KAG-Beiträge mitgenommen werden sollten.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe BOB im Rat und der Gruppe Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung,

 

a) den Stellungnahmen zu IV.A.1, A.2, A.7, A.8 und A.10 sowie IV.B.1 und B.10 stattzugeben;

 

b) die Stellungnahmen zu IV.A.3, A.4, A.5, A.6 und A.9 sowie IV.B.2, B.3, B.4, B.5, B.7, B.8, B.9, B.11 und B.16 zur Kenntnis zu nehmen;

 

c) den Stellungnahmen zu IV. A.11 sowie IV.B.6, B.7, B.13, B.14 und B.15 nicht zu folgen.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

)          den Bebauungsplan Nr. 699 - Emmericher Straße / Weseler Straße - in der Fassung vom 06.02.2018 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV.NRW.2018, S. 738 <https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=6&l_id=10882&val=10882&seite=90&sg=0&menu=1>).

 

)          die dem Bebauungsplan Nr. 699 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der fortgeschriebenen Fassung vom 15.11.2018 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)."

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