21.02.2019 - 3 Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen f...

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Beratung

Herr Werntgen-Orman erläutert, dass im Rahmen der Gefahrenabwehr auch in diesem Jahr eine schonende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners insbesondere in sensiblen Bereichen (z. B. Park- und Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen und Schulen) durchgeführt werden soll.

 

Herr Halm stellt anschließend den Bericht vor. Aufgrund des überfallartigen Vorkommens mussten im vergangenen Jahr an über 600 Standorten Nester des Eichenprozessionsspinners entfernt werden. Auch im Frühjahr 2019 ist mit einem vermehrten Auftreten zu rechnen. Die chemische Bekämpfung erfolgt ab Mitte April schwerpunktmäßig an Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Friedhöfen und im Tiergehege Kaisergarten durch eine Fachfirma. Vorab wird die Bevölkerung durch eine Pressemitteilung informiert.

 

Frau Schiemanowski bemängelt die geringe Auflösung der dem Bericht beigefügten Karte (Anlage 1). Sie stellt die Gefahrenabwehr in den Vordergrund, schlägt aber wegen des Artenschwundes vor, chemische Mittel nur im Notfall einzusetzen. Außerdem hält sie ein Monitoring für erforderlich und bittet die Ergebnisse dem Beirat vorzulegen. Frau Hingmann weist auf die im April/Mai beginnende Vogelbrutzeit hin und fragt nach, welche Schutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang getroffen werden. Herr Halm erläutert, dass ein Biozid mit einem Häutungshemmer eingesetzt wird, da erst ab dem dritten Larvenstadium eine Ausbildung der Brennhaare beginnt. Eine mögliche Resistenzbildung ist nach seiner Meinung  nicht bekannt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Norbert Köster berichtet Herr Halm von Kapazitätsproblemen bei entsprechenden Fachfirmen und beim Einsatz von technischen Hilfsmitteln in der Hochphase des vergangenen Jahres. Herr Grumpe fragt nach dem Einsatz von Bakterien zur Bekämpfung des Prozessionsspinners. Dieses Mittel ist jedoch nach Angaben von Herrn Halm inzwischen nicht mehr zugelassen.

 

Herr Tomec bittet um Mitteilung, welche Bekämpfungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken vorgesehen sind und welche Maßnahmen in Schutzgebieten auf privaten Flächen ergriffen werden. Herr Depping und Herr Norbert Köster halten Bekämpfungsmaßnahmen auch auf privaten Grundstücken für erforderlich. Hierzu erläutert Herr Werntgen-Orman, dass die Ordnungsbehörde bei Bedarf Privateigentümer auffordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr zu beseitigen. Auf privaten Flächen kann die Stadt nur eingreifen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Hinsichtlich von betroffenen Grundstücken im Bereich der Autobahn wird der Landesbetrieb Straßen NRW beteiligt.

 

Abschließend weist Herr Dreschmann darauf hin, dass Bekämpfungsmaßnahmen nur erfolgreich sein können, wenn sie frühzeitig eingeleitet werden. Die einzusetzenden chemischen Mittel sind zugelassen und müssen nicht zusätzlich genehmigt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=130388&selfaction=print